Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem, in der Police genannten Zeitpunkt, wenn Sie den fälligen Erstbeitrag unverzüglich nach Vorlage des Versicherungsscheines gezahlt haben.
Manche Versicherer bieten auch einen sogenannten vorläufigen Versicherungsschutz an. Dieser ist in der Regel zeitlich begrenzt und dient dazu, der zu versichernden Person schon während der laufenden Antrags- Gesundheits- und Risikoprüfung Versicherungsschutz zu gewähren.
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt frühestens drei Tage nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages. Die meisten Versicherer stellen Bedingungen um den vorläufigen Versicherungsschutz zu gewähren. (z.B. der Antrag muss beim Versicherer eingegangen sein.)