Informationen zur Erwerbsminderungsrente
Mit Wirkung zum 01.01.2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung dahingehend geändert dass Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, vom Staat keine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr erhalten sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Der § 44 SGB VI (Erwerbsunfähigkeitsrente) wurde vollständig durch den § 43 SGB VI (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:
- Die Renten wurden gekürzt.
- Die Renten sind grundsätzlich befristet.
- Die gesetzliche Rentenversicherung kann Sie fast uneingeschränkt auf andere Berufe verweisen.
- Auf die Arbeitsmarktlage wird keine Rücksicht mehr genommen.
- Die Renten werden später gezahlt.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente
Aufgrund dieser Gesetzesänderung ergibt sich insgesamt eine Schlechterstellung für den Arbeitnehmer, so dass die private Vorsorge einen immer höheren Stellenwert bekommt.
Anhand unserer Modellrechnungen zeigen wir Ihnen die tatsächlichen Ansprüche die Sie bei der Erwerbsminderungsrente zu erwarten haben und unsere Beispiele machen deutlich, welche Schwierigkeiten bei jünger Versicherten auftreten können.
Berufsunfähigkeit tritt in den meisten Fällen nicht durch einen Unfall ein sondern durch Krankheit. Unser Schaubild zeigt Ihnen die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.
Informationen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Nutzen Sie die Möglichkeit sich umfassend über die Berufsunfähigkeitsversicherung zu informieren. Fordern Sie dann kostenfrei und unverbindlich eine persönliche Analyse über die Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns an.
In unseren Lexika & FAQ finden Sie weitere Informationen zu Informationen und Berufsunfähigkeitsversicherung.