Verweisungsverzicht und Verweisbarkeit Berufsunfähigkeitsversicherung
 
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Verweisungsverzicht und Verweisbarkeit

Der wichtigste Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Verweisungsverzicht.


Hierbei gibt es die Begriffe abstrakte Verweisung und konkrete Verweisung.


Abstrakte Verweisung bedeutet:

Sie sind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage in ihrem bisher ausgeübten Beruf zu arbeiten, wären aber aufgrund Ihrer Fähigkeiten für eine andere Tätigkeit geeignet. Wenn Ihre Lebensstellung dann gewahrt bleibt, kann die Versicherung sie auf diese Tätigkeit verweisen und sie gelten nicht als berufsunfähig, wenn in den Bedingungen kein Verweisungsverzicht vereinbart ist.


Konkrete Verweisung bedeutet:

Sie können Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, gehen jedoch einer anderen Tätigkeit konkret nach. Wenn diese konkret ausgeübte Tätigkeit Ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gelten Sie nicht als berufsunfähig. Es ist hier von Bedeutung, dass Sie die Tätigkeit nicht nur ausüben könnten, sondern auch tatsächlich ausüben.


Viele Versicherer verzichten auf eine abstrakte Verweisung, ein Verzicht auf eine konkrete Verweisung ist eher selten.


Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr wichtig auf diese Dinge zu achten. Lassen Sie sich einfach eine umfangreiche Analyse kostenfrei von uns erstellen.


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