Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Die meisten Versicherer bieten verschiedene Möglichkeiten an um eine evtl. eintretende Berufsunfähigkeit abzusichern:
Die Dread Disease Police
Auf deutsch "Schlimme-Krankheiten-Versicherung". Diese Versicherung zahlt bei schweren Erkrankungen die bei Abschluss der Versicherung genau festgelegt werden, ein Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Eine solche Versicherung allein reicht aber in den meisten Fällen nicht aus, da Krankheiten wie z.B. Rückenschmerzen o.ä. nicht versichert sind. Sie sollte man nur als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Zahlungen aus dieser Versicherung erhält nur derjenige, der einen 75-prozentigen oder vollständigen Ausfall seiner Arbeitsfähigkeit erleidet. Dabei spielt der vorher ausgeübte Beruf keine Rolle. Wenn Sie z.B. als Bauingenieur gearbeitet haben und anschließend halbtags noch als Pförtner eingesetzt werden können, erhalten Sie aus dieser Versicherung keine Zahlungen. Sie sollte nur von Personen abgeschlossen werden, die nicht berufstätig sind und daher keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Invaliditätsabsicherung:
Im Rahmen der Unfallversicherung kommt eine Invaliditätszahlung nur dann in Frage, wenn eine unfallbedingte Invalidität vorliegt. Da dies aber nicht häufig vorkommt, ist sie keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und sollte nur für Kinder oder von Personen die keinen Beruf ausüben abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer noch die beste Alternative für Selbständige und Arbeitnehmer. Nutzen Sie daher die Möglichkeit sich ausführlich über die Berufsunfähigkeitsversicherung zu informieren und fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine Analyse zur BU.