Berufsunfähigkeitsversicherung bei Diabetes - Berufsunfähigkeit
 
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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Diabetes

Diabetes wird umgangssprachlich grob in zwei Gruppen geteilt.
Jugenddiabetes, sog. Diabetes Typ 1 und Altersdiabetes sog. Diabetes Typ 2.


Für Diabetiker mit dem Diabetes Typ 2 gibt es Stand heute kein Versicherungsangebot, um eine private Berufsunfähigkeitsrente abzusichern.


Für Diabetiker mit dem Diabetes Typ 1 besteht inzwischen die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wichtig ist dabei, dass die gesundheitlichen und versicherungstechnischen Begleitumstände gewisse Rahmendaten erfüllen.


Hier zum Diabetiker Berufsunfähigkeitsversicherung Quick Check

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Versicherungstechnische Rahmendaten für die Typ 1 Diabetiker - BU:

  • Sie müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und bereits oder noch berufstätig sein. Für Schüler, Auszubildende oder Studenten mit Diabetes Typ 1 besteht noch keine Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Hier muss bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder des Studiums und dem Beginn des ersten Anstellungsverhältnisses gewartet werden.
  • Die versicherbare BU Rentenhöhe ist limitiert.
    Manche Versicherer begrenzen die absicherungsfähige Berufsunfähigkeitsrente auf 1.000 €, andere auf bis zu 1.500 € pro Monat. Einige Versicherer bieten eine vollgarantierte konstante BU Rente. Bei anderen Versicherungen, insbesondere bei den höheren BU-Renten gibt es oft eine durchgängig garantierte BU-Grundrente, z.B. in Höhe von monatlich 1.150 €. Wenn zusätzlich die vom Versicherer gelisteten Vorgaben eingehalten werden, wird diese Grundsumme um einen „ Verhaltensbonus “ von z.B. 30 % aufgestockt. So kommen aus der Grundrente in Höhe von 1.125 € und dem Verhaltensbonus in Höhe von 345 € in der Summe 1.495 € BU Rente für einen Typ 1 Diabetiker zusammen.
    Die dabei zu erfüllenden Auflagen sind meist sehr überschaubar und sollten eigentlich auch im ureigenen Interesse des Diabetikers liegen.
    Meist ist der Anspruch auf den „Verhaltensbonus“ bereits erfüllt, wenn Sie einmal pro Jahr Ihre Werte bei einem Diabetologen überprüfen lassen.
  • Das versicherbare Endalter ist begrenzt. Es ist absolut üblich, dass die Laufzeit von Berufsunfähigkeitsversicherungen begrenzt ist.
    BU-Versicherer unterscheiden Berufstätige im Regelfall in bis zu 6 Berufsgruppen. Für die Berufsgruppeneinstufung sind statistisch gemittelte Erfahrungswerte entscheidend. Vorrangig die langfristige körperliche Belastung und der damit einhergehende, zu Langzeitschäden führende überproportionale Verschleiß in Gelenken und Bewegungsapparat. Etwas untergeordnet ist der Umgang mit potentiell gefahrerheblichen, weil z.B. allergieauslösenden Stoffen. Bisher schwer zu erfassen ist die mit einem Berufsbild einhergehende psychische Belastung, dieser Punkt wird zukünftig eine zunehmend wichtigere Rolle spielen. Aufgrund dieser Erfahrungen wird Fliesenlegern z.B. nur eine BU-Rente bis zum 55. Lebensjahr angeboten, während Akademiker eine BU- Rente bis zum 65. oder 67. Lebensjahr beantragen können.

    Die ohnehin geltenden, berufsgruppenabhängigen versicherbaren Höchstalter für Berufsunfähigkeitsversicherungen werden für Typ 1 Diabetiker noch einmal gesondert überprüft. Die früher bei BU-Versicherungen für Diabetiker geltende kategorische Begrenzung der Versicherungsdauer auf das 50. Lebensjahr hat heute keine Gültigkeit mehr.

    Maßgeblich für Ihre individuell mögliche Vertragslaufzeit sind jetzt zwei Faktoren.

    A. Der Zeitpunkt der Erstdiagnose.

    B. Der Zeitpunkt seitdem eine medikamentöse Unterstützung erfolgt.

    Herkömmlich durch die Zugabe von Insulin und relativ neu durch die (ergänzende) Einnahme von SGLT 2 Hemmern, die bisher (ausschließlich) bei der Behandlung des Typ 2 Diabetes eingesetzt wurden.

    Das versicherbare Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Typ 1 Diabetiker wird von den Anbietern im ersten Schritt auf das Lebensjahr festgesetzt, welches 30 Jahre nach Erstdiagnose liegt. Anders ausgedrückt:

    Lebensalter bei Erstdiagnose plus 30 Jahre ergibt für Diabetiker bisher das maximal versicherbare Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Diese starre Regelung kann aufgeweicht werden, wenn die medikamentöse Unterstützung erst zu einem (deutlich) späteren Zeitpunkt nötig wurde.
  • Der zu zahlende Beitrag liegt immer über dem Beitrag der bei identischen beruflichen Basisdaten von einem Nichtdiabetiker zu zahlen wäre.
    Erfahrungsgemäß liegt BU-Beitrag für Diabetiker um den Faktor 1,5 bis 1,75 über dem Regelbeitrag. Dies kommt insbesondere akademischen und kaufmännischen Berufsgruppen zugute. Ersten liegen deren normale BU Prämien deutlich niedriger als die in schwer körperlich arbeitenden Berufsgruppen, zweiten erzielen diese Berufsgruppen meist auch ein höheres Einkommen, wodurch sie sich auch leichter eine Diabetiker-BU inklusive Risikoprämien leisten können.
  • BU-Angebote im Rahmen von Sonderkontingenten oder Aktionen für bestimmte, meist akademische Berufsgruppen. Sofern eine Diabetiker-BU im Rahmen eines Aktionsangebotes mit verringerten Antragsfragen beantragt werden kann, gelten die zur Aktion gehörenden, nicht veränder- oder erweiterbaren Rahmenbedingungen. Die Antragstellung muss innerhalb des zeitlich befristeten Aktionszeitraums erfolgen.
  • BU Angebote im Rahmen von Verbandszugehörigkeiten.
    Insbesondere für Mediziner gibt es immer wieder die Möglichkeit über Verbandsmitgliedschaften Zugang zu kurzfristig geöffneten Versicherungskontingenten zu erhalten. Auch hier definiert der Rahmenvertrag des Verbandes in Bezug auf Laufzeit und Rentenhöhe die Eckdaten zur BU Versicherung.

Gesundheitliche Rahmendaten für die Typ 1 Diabetiker- BU

Bei jedem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine umfangreiche Gesundheitserklärung abzugeben. Die in diesem Zusammenhang üblichen BU-Gesundheitsfragen werden bei Diabetikern um einen diabetesspezifischen Fragenteil erweitert. Diese Spezialfragen haben wir in unserem Quick Check zur Diabetiker BU zusammengefasst und mit den Annahmerichtlinien der Versicherer verknüpft.


Unser Quick Check ist absolut anonym.


Sie wissen im Anschluss, wie Ihre Chancen auf eine Antragsannahme stehen, ohne dass die Versicherer Ihre Daten erhalten.
Der Datenabgleich erfolgt ausschließlich in unserem System, außerdem werden dazu keine Daten erhoben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.


Hier zum Diabetiker BU Quick Check

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Die BU-Versicherer erfragen bei Diabetikern unter anderem zusätzlich die folgenden medizinischen Daten.


  • Zeitpunkt der Erstdiagnose zur Diabetes Typ 1
  • Letzter HbA1c-Wert
  • Stehen Sie in laufender ärztlicher Behandlung?
  • Wie wird der Diabetes behandelt?
  • Wurde bei Ihnen
    - Eiweiß im Urin festgestellt (Albuminurie)?
    - Zucker im Urin festgestellt (Glucosurie)?
    - Keton (Aceton) im Urin festgestellt (Acetonurie)?
  • Ist jemals ein diabetisches Koma (Unterzucker) aufgetreten?
  • Bestehen oder bestanden Durchblutungsstörungen der Beine?
  • Bestehen oder bestanden Netzhautschädigungen (Retino-/Makulapathie)?

Ihre Antworten auf speziellen und die ohnehin üblichen zur BU- Prüfung gehörenden Gesundheitsfragen führen dann zu einer ersten Risikoeinschätzung. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Annahme- und Risikoprüfungsrichtlinien der einzelnen Versicherer. Solange noch bei mindestens einem Versicherer eine aussichtsreiche Möglichkeit besteht, leiten wir Sie weiter durch den Prüfungsprozess. Sobald eine Einzelangabe oder mehrere Kombinationsantworten zu einem ablehnenden Prüfungsergebnis führen, wird dies im Quick Check ausgewiesen. In diesem Fall macht es für Sie auch keinen Sinn bei jedem Versicherer noch einen umfangreichen separaten Antrag zu stellen.


Wir raten dringend davon ab, zeitgleich bei mehreren Versicherern einen Antrag zu stellen. Diese Vorgehensweise wird von einigen Kollegen als „gute Idee“ angepriesen. Erstens bedeutet es für Sie einen großen Aufwand, alle Anträge ordnungs- und wahrheitsgemäß auszufüllen, zweitens führt diese Vorgehensweise dazu, dass Ihre Daten im Original bei allen Versicherern vorliegen und dort gespeichert werden. Diese Datenspeicherung kann sich für unterschiedliche zukünftige Vorsicherungsanfragen als sehr nachteilig erweisen.


Wir bevorzugen daher diese Vorgehensweise.
Wir nutzen den BU-Quick-Check um Ihre Antragsangaben mit den Annahmerichtlinien der Versicherer abzugleichen. Die Anzahl der infrage kommenden Versicherer reduziert sich während des Quick-Checks.


Wenn die Vorprüfung klar erkennen lässt, dass ein Versicherer Ihren Antrag annehmen wird, dann bereiten wir für Sie die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen vor und stellen einen Antrag inkl. Der Angabe Ihrer Personendaten.


Führt die anonyme medizinische Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass Ihr BU-Antrag abgelehnt werden würde, stellen wir den Vorgang zurück und nennen Ihnen die zur Ablehnung führenden Parameter.
Sind diese z.B. durch persönliches Verhalten beinflussbar, können wir die BU Prüfung wieder aufnehmen, sobald Ihre Werte im Zielbereich liegen.


Wenn der Quick-Check zur Diabetiker BU erkennen lässt, dass die Annahme Ihres Antrags fraglich ist, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer anonymen medizinischen Vorprüfung.
Alle zu einem regulären BU Antragsvorgang gehörenden Angaben werden wir gemeinsam zusammentragen und für Sie bei dem entsprechenden Versicherer zur BU-Prüfung einreichen.
Dabei werden alle Daten entfernt, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen. Führt die anonyme medizinische Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass Ihr BU-Antrag angenommen wird, werden wir Ihre Antragsunterlagen inkl. Ihrer Personendaten und einer aktuellen Unterschrift unter Angabe der Vorprüfungsnummer zur Einreichung beim Versicherer vorbereiten.


Anpassung der versicherungstechnischen Rahmendaten in Bezug auf Rentenhöhe und Laufzeit nach der anonymen medizinischen Vorprüfung.


Im Rahmen der Prüfung werden Ihre Angaben zu den speziellen Diabetesfragen aber auch die Antworten zu den üblichen BU Fragen sowie die Antragsfragen zu risikorelevanten Sportarten und Hobbys bewertet.


Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass der Versicherer:

  • ein bestimmtes, von Ihren ursprünglichen Vorstellungen abweichendes Endalter für den Vertrag festlegt
  • einen Beitragszuschlag erheben möchte, um bestimmte vom Durchschnittsrisiko abweichende Diabetesbegleitumstände in den BU-Versicherungsschutz zu integrieren.
  • einen Leistungsausschluss definieren möchte, um bestimmte, nicht mit dem Diabetes in Zusammenhang stehende Vorerkrankungen und deren Folgen bei der Ermittlung des BU-Grades nicht berücksichtigen zu müssen.

Jedes dieser Prüfungsergebnisse werden wir besprechen um festzulegen, welche Auswirkungen dies auf den Vertrag hat.
Wenn Sie sich mit den Änderungen einverstanden erklären, werden die notwendigen Anpassungen in den Antragsunterlagen vorgenommen, bevor diese beim BU-Versicherer eingereicht werden.

Um die Auswirkungen eines Beitragszuschlags zumindest in Teilen zu kompensieren, kann der Vertrag auch in Bezug auf die Rentenhöhe, die Vertragslaufzeit oder eine mögliche Karenzzeit angepasst werden.
Ziel dieser Anpassung ist es, den Grundbeitrag so zu reduzieren, dass der Gesamtvertrag inkl. des zu zahlenden Beitragszuschlags für Sie langfristig tragfähig ist.

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