Anpassungssicherheit nach §172 VVG bei Berufsunfähigkeitsversicherungen
 
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Anpassungssicherheit

Die Anpassungssicherheit ist wichtig für die Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages. Hierbei geht es darum, welche Änderungen der Versicherungsbedingungen und auch der Beiträge seitens der Versicherungsgesellschaft vorgenommen werden können.


Wichtig ist hierbei ein Verzicht des Versicherers auf § 41 VVG. Demnach hat der Versicherer das Recht die Versicherung zu kündigen oder den Beitrag zu erhöhen, wenn Sie bei Antragstellung die Anzeigepflicht verletzt haben, indem Sie beispielsweise gefährliche Hobbys oder bereits bekannte Erkrankungen nicht angegeben haben.


Ferner sollte klargestellt sein, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung nach § 172 VVG vorgenommen wird.


So haben Sie vollständige Anpassungssicherheit während der gesamten Vertragslaufzeit.


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