Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen - Lexikon Unfallversicherung
 
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Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen

Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist.

Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald dem Versicherer Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.



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