Arbeitslosigkeit - Lexikon Unfallversicherung
 
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Arbeitslosigkeit

Falls Sie arbeitslos geworden sind, können Sie eine Außerkraftsetzung der Unfallversicherung beantragen. Die Arbeitslosigkeit muss dem Versicherer durch geeignete Unterlagen (z.B. Kopie des Bescheides über Arbeitslosengeld/ Arbeitslosenhilfe oder Sozialunterstützung) nachgewiesen werden.

Den Beginn der Außerkraftsetzung können Sie wählen, er kann jedoch nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem Sie den Antrag auf Außerkraftsetzung bei ihrerem Versicherer stellen. Die Unfallversicherung lebt wieder auf, sobald Sie dies bei iherer Versicherung beantragen, spätestens jedoch ein Jahr nach dem Beginn der Außerkraftsetzung. Dauert Ihre Arbeitslosigkeit dann noch an, können Sie eine Verlängerung der Außerkraftsetzung unter Vorlage von Nachweisen beantragen.

Das Vertragsverhältnis verlängert sich um die Zeit der Außerkraftsetzung.



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