Invalidenrente
Invalidenrente erhielten nach dem Recht der ehemaligen DDR die Versicherten, die invalide waren und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt hatten.
Die am 31.12.1991 gezahlten Invalidenrenten wurden zum 01.01.1992 umgewertet und werden von diesem Zeitpunkt an als Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt.
Bis zum 31.12.1996 besteht in den neuen Bundesländern die Möglichkeit, Invalidenrente nach dem für die neuen Bundesländer noch geltenden Übergangsrecht zu erhalten.
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