Neue Bundesländer - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Neue Bundesländer

siehe Beitrittsgebiet


Besonderheiten bei Renten für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, bei der Post oder der Reichsbahn in den neuen Bundesländern


Das nunmehr einheitliche deutsche Rentenrecht kennt keine Sonderregelungen mehr für einzelne Beschäftigungsgruppen. Alle Versicherten mit gleich hoher Beitragsleistung erhalten auch gleich hohe Renten gezahlt.


Besonderheiten bei der Entgeltpunktermittlung und Arbeitsverdienst in den neuen Bundesländern


Berücksichtigung tatsächlicher Arbeitsverdienste bei der Rentenberechnung in den neuen Bundesländern


Zeitraum bis zum 28. Februar 1971:


Betroffen sind Versicherte, die

  • in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1950 und/oder
  • in der Zeit vom 1. September 1952 bis zum 28. Februar 1971 über 600,00 DM monatlich verdient haben. Darüber hinausgehende Verdienste brauchen nicht berücksichtigt zu werden, da sie sich nicht rentensteigernd auswirken können.

Zeitraum vom 01. März 1971 bis zum 31. Dezember 1976:


Mit der freiwilligen Zusatzrentenversicherung zum 03.01.1971 wirken sich über 600,00 DM liegende Monatsverdienste nur dann in der Rentenberechnung aus, wenn hierfür Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung gezahlt worden sind. Verdienste, die in diesem Zeitraum den Grenzwert von 1.200,00 DM übersteigen, sind ebenfalls nicht berücksichtigungsfähig.


Hinweis: Bei allen Personen, die in einem Zusatzversorgungssystem versichert waren, ist auch in diesem Zeitraum der Nachweis des tatsächlich erzielten Entgelts für die Rentenberechnung, unabhängig von der Höhe der genannten Grenzwerte, erforderlich.


Zeitraum vom 01.01.1977 bis zum 30.06.1990:


Während dieses Zeitraumes ist der Nachweis des tatsächlichen Arbeitsverdienstes bzw. der Einkünfte durch den Arbeitgeber entbehrlich. Durch Beitragszahlungen zur Sozialpflichtversicherung und zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung konnte der tatsächliche Arbeitsverdienst versichert werden. Der Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung ist in diesen Fällen der ausreichende Nachweis für das versicherte Arbeitsentgelt.


Besonderheiten bei der Berechnung der Rentenhöhe bei Beschäftigung sowohl in alten als auch in den neuen Bundesländern


Für Versicherte, die Beschäftigungszeiten in den alten und den neuen Bundesländern zurückgelegt haben, werden anhand der unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte separate Teilmonatsbeträge ermittelt. Ihre Summe ergibt den Monatsbetrag der Rente.



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