Zeitrente
Renten wegen Erwerbsminderung (siehe Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente) können für eine begrenzte Zeit gezahlt werden, wenn begründete Aussicht besteht, daß die Erwerbsminderung in absehbarer Zeit behoben sein wird. Diese Zeitrente wird auch gewährt, wenn die Erwerbsminderung auf den verschlossenen Arbeitsmarkt zurückzuführen ist.
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