Schulzeiten, Fach- und Hochschulzeiten - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Schulzeiten, Fach- und Hochschulzeiten

Ab dem vollendetem 17. Lebensjahr werden diese Zeiten mit max. 3 Jahre als Anrechnungszeiten anerkannt.


Ihre Bewertung erfolgt mit 75% des Gesamtleistungswertes, maximal 75% des Durchschnittsentgelts aller Versicherten.


Wer mehr Schulausbildungszeiten hat, kann dafür freiwillige Beiträge nachentrichten (siehe Nachzahlung).



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