Schulzeiten, Fach- und Hochschulzeiten
Ab dem vollendetem 17. Lebensjahr werden diese Zeiten mit max. 3 Jahre als Anrechnungszeiten anerkannt.
Ihre Bewertung erfolgt mit 75% des Gesamtleistungswertes, maximal 75% des Durchschnittsentgelts aller Versicherten.
Wer mehr Schulausbildungszeiten hat, kann dafür freiwillige Beiträge nachentrichten (siehe Nachzahlung).
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