Aktueller Rentenwert (aRW) § 68 SGB VI - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Aktueller Rentenwert (aRW) § 68 SGB VI

Der Betrag, der einer monatlichen Altersrente entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittentgelts gezahlt worden sind.


Der aRW wird von der Bundesregierung in Anlehnung an die Entwicklung der durchschnittlichen (Netto-)Arbeitsentgelte jährlich zum 1. Juli neu festgesetzt. Bis zur Verwirklichung einheitlicher Einkommensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet wird ein gesonderter aktueller Rentenwert jeweils für die alten und die neuen Bundesländer ermittelt (aktueller Rentenwert West/aktueller Rentenwert Ost). Er bestimmt als Teil der Rentenformel maßgeblich die Höhe der Rente mit.


Der aRW beträgt für den Zeitraum 01. Juli 2003 bis 30.06.2005 26,13 Euro (alte Bundesländer) bzw. 22,97 Euro (neue Bundesländer).

Die Rentenanpassung zum 1.Juli 2004 wird ausgesetzt, der aktuelle Rentenwert ist seit dem 01.07.03 unverändert.


Das monatliche Durchschnittseinkommen beträgt seit dem 01.01.2004 2.452,33 Euro (alte Bundesländer) bzw. 2.058,75 Euro (neue Bundesländer).



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