Rentenformel
Die Renten werden mit nachfolgender Rentenberechnungsformel errechnet:
MR = Summe EP x Raf x aRw
MR = Monatsrente
EP = Entgeltpunkte
Raf = Rentenartfaktor
aRw = aktueller Rentenwert
PEP = persönlicher Entgeltpunkt
Ab dem Jahre 1997 wird abhängig von der Art der Altersrente (Altersrente für langjährige Versicherte ab 63, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeit ab 60, Altersrente für Frauen ab 60) auch der Zugangsfaktor (Zf) als Rentenabschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wie folgt in die Formel aufgenommen:
MR = (EP x Zf) = PEP x Raf x aRw (§ 64 SGB VI)
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