Wenn z.B. der mitversicherte Ehepartner als Arbeitnehmer oder in einem öffentlich -rechtlichen Dienstverhältnis tätig ist, gewährt Ihnen der Arbeitsrechtsschutz Rechtsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehen,
Arbeitsgerichte:
Um den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer im Falle eines verlorenen Prozesses nicht auch noch mit den Anwaltskosten des Arbeitgebers zu belasten, gilt bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht eine Besonderheit.
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, auch dann, wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen, haben Sie Ihre Kosten selbst zu tragen (sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben).
