Der Arbeitsrechtsschutz ist für den Arbeitnehmer (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige) und auch für den Arbeitgeber (Firmenrechtsschutz) interessant.
Als Arbeitnehmer oder Angestellter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bietet der Arbeitsrechtsschutz im Falle von außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehen, Versicherungsschutz. Insbesondere dann, wenn Ihnen gekündigt wird hilft der Arbeitsrechtsschutz bei:
Als Arbeitgeber bietet Ihnen der Arbeitsrechtsschutz Versicherungsschutz wenn:
Arbeitsgericht
Bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei die Kosten selbst. Das heißt, auch wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen, müssen Sie die Kosten selbst (oder Ihre Rechtsschutzversicherung) tragen.
Diese Besonderheit bei Arbeitsgerichtsprozessen gilt, um den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer nicht auch noch die Kosten der Gegenseite bei einem verlorenen Verfahren aufzuerlegen.
