Hilft Ihnen dabei Ihre eigenen Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer durchzusetzen, unabhängig davon, ob Sie diese gegen eine Privatperson, eine Firma, das Land, den Bund oder gegen eine öffentlich rechtliche Einrichtung geltend machen wollen.
Versicherungsschutz besteht bei:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Achtung:
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Schadenersatzrechtsschutzversicherung gegen Sie gerichtete Schadenersatzansprüche abzuwehren oder auf deren Richtigkeit zu überprüfen, hier zu benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.
