Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Das Disziplinarrecht ahndet dienstliche Verfehlungen bei Beamten, Wehrpflichtigen und Berufssoldaten, und kommt daher in dieser Vertragsart weniger in Betracht.
Das Standesrecht ahndet die Verletzung von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen z.B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern.
Beispiel Standesrecht:
Als Arzt oder Rechtsanwalt möchten Sie Ihren Bekanntheitsgrad steigern und schalten in der Zeitung Anzeigen. Sie erhalten ein Standesrechtsverfahren der Ärzte- oder Rechtsanwaltskammer wegen Verstoß gegen das Werbeverbot.