Unterhaltsgeld - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Unterhaltsgeld

Unterhaltsgeld erhalten Teilnehmer an Maßnahmen der Bundesanstalt für Angestellte zur beruflichen Fortbidung mit ganztägigem Unterricht.


Die Höhe beträgt 67% vom Nettoentgelt, wenn der Teilnehmer mindestens ein Kind oder einen pflegebedürftigen, nicht erwerbstätigen Ehegatten hat, sonst 60% vom Nettoentgelt.


Die Höhe bei der Gewährung als Darlehen beträgt 58% vom Nettoentgelt, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Arbeitslosigkeit) nicht erfüllt sind.



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