Personengesellschaft - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Personengesellschaft

Im Gegesatz zur Kapitalgesellschaft steht die Person als Gesellschafter und Bezugspunkt für Rechte und Pflichten der Gesellschaft im Vordergrund. Zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks erfolgt ein Zusammenschluß von mindestens zwei Personen.


In der Regel arbeiten die Gesellschafter persönlich mit und haften mit ihrem privaten Vermögen. Zu den Personengesellschaften zählen z.B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaft (KG).



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