Statt des in der ärztlichen Einweisung genannten, nächstgelegenen, günstigsten, geeigneten Krankenhauses wählen Sie aus persönlichen Gründen ein anderes.
Hat dieses Krankenhaus einen höheren allgemeinen Pflegesatz als das in der Einweisung genannte, müssen Sie die daraus entstehenden Differenzkosten selbst tragen.

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