statitionäre Behandlung

Im stationären Bereich bietet die gesetzliche Krankenversicherung zur Zeit eine gute Grundversorgung. Die Frage in welchem Krankenhaus Sie unterkommen richtet sich danach wo Sie wohnen und leben.


Als gesetzlich Krankenversicherte(r) sind Sie verpflichtet, das nächstgelegene günstigste Krankenhaus zu akzeptieren. Wohnen Sie in einem Ballungszentrum, gegebenenfalls noch mit medizinischen Universitäten o.ä. Einrichtungen in Ihrer Nähe, besteht durchaus die Möglichkeit, dass Sie automatisch in einer modernen und nur noch mit Zweibettzimmern ausgestatteten Einrichtung unterkommen.


Sind die Einrichtungen in Ihrer Umgebung auf einem nicht ganz so neuen Stand, müssen Sie die damit einhergehenden Begleitumstände akzeptieren. Jegliche auf Ihren Wunsch hin veranlasste Besserstellung haben Sie selbst zu bezahlen. Eine Zusatzversicherung kann in diesem Bereich die Kosten übernehmen.


Zusatzversicherung für stationäre Behandlung ...


Zur Zeit kämpfen viele Krankenhäuser ums reine betriebswirtschaftliche Überleben. Daher wird in vielen Einrichtungen viel angeboten was zwangsläufig dazu führt, dass längst nicht für alle Eingriffe und Untersuchungsmethoden der aktuellste Schulungsstand bzw. die erforderliche Routine vorliegt.


Derzeit in Vorbereitung befindliche EU-Richtlinien zur Sicherung von Qualitätsstandards sehen vor, dass die Krankenhäuser Statistiken zu den bei Ihnen durchgeführten Operationen offen legen. Nur wenn Eingriffe pro Jahr in der jeweils erforderlichen Häufigkeit durchgeführt werden, darf ein Krankenhaus die Leistung weiterhin anbieten.


Die dann zwangsläufig von spezialisierteren Ärzten durchgeführten Operationen sind gegebenenfalls teurer, da die postoperativen Kosten aufgrund der besseren Operationsqualität etc. jedoch niedriger ausfallen, wäre dies ein Schritt, der das Wohlbefinden und die Gesundheit der Patienten verbessern und gleichzeitig die Kosten reduzieren würde.


Bis eine eventuelle Umsetzung erfolgt, müssen wir mit den tatsächlichen Gegebenheiten leben. Möglicherweise reduzieren auch die nächsten Schritte der Gesundheitsreformen die bisher bestehenden GKV-Leistungen. Daher sehen viele den Nutzen in einer stationären Zusatzversicherung zur Verbesserung der persönlich empfangenen medizinischen Leistungen.


Die Zusatzversicherung für stationäre Behandlung

Stationäre Zusatzversicherungen basieren auf einer Vorleistung der GKV. Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung die allgemeinen Krankenhausleistungen übernimmt, können sie auf dieser Grundlage aufbauen, indem Sie mögliche anfallende Mehrkosten privat absichern.


Diese Mehrkosten können dann entstehen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen wählen:


Jede dieser Mehrleistungen wird Ihnen in Rechnung gestellt, kann aber auch durch eine entsprechende Krankenhaus-Zusatzversicherung abgedeckt werden. Wie Sie den nachfolgenden Auszügen aus den Tarifbedingungen von Zusatzversicherungstarifen entnehmen können, gibt es die Kombination der einzelnen Leistungssegmente in unterschiedlichen Abstufungen:

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