Private Krankenversicherung im Jahr 2010

Im Jahr 2010 wird sich wieder einmal einiges für Kunden und Interessenten in Hinblick auf die private Krankenversicherung ändern. Neben einer neu festgelegten Einkommensgrenze, der Jahresarbeitsentgeldgrenze, die überschritten werden muss, um sich privat versichern zu können, tritt im Januar 2010 das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Wir zeigen ihnen, auf was sich die Versicherten und Interessenten einlassen müssen und was das laufende Jahr für die private Krankenversicherung bringen wird.

Mindesteinkommen für Interessenten – neue Bemessungsgrenzen!

Für jedes Jahr wird von der Bundesregierung eine Grenze festgelegt, die sie mit ihrem Jahreseinkommen überschreiten müssen, um eine private Krankenversicherung abschließen zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für das Jahr 2010 wurde kürzlich bekannt gegeben: Sie wird voraussichtlich bei 49.950 Euro Jahreseinkommen liegen. Seit der Gesundheitsreform 2007 reicht es aber nicht mehr allein, die JAEG nur für ein Jahr zu überschreiten, sondern sie muss über einen Zeitraum von drei Jahren in Folge überschritten werden. Diese Regelung ist allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer relevant. Beamte, Unternehmer und Freiberufler können sich weiterhin ohne Beachtung dieser Drei–Jahres-Frist und ohne ein bestimmtes Einkommen nachweisen zu müssen privat versichern. Sind sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sollten sie prüfen, ob sie möglicherweise diese Anforderungen bereits erfüllt haben. Da diese Regelung 2007 eingeführt wurde, werden 2010 viele Interessenten diese Anforderung erstmals erfüllen.

Das Bürgerentlastungsgesetz – Die private Krankenversicherung wird attraktiver

Für viele Versicherte die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, wird das Bürgerentlastungsgesetz eine erfreuliche Neuerung darstellen: Ab dem 01. Januar 2010 können ihre finanziellen Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung im Umfang der Grundversorgung steuerlich geltend gemacht werden. Es können nicht nur die eigenen Versicherungskosten, sondern auch die von Ehepartnern und Kindern steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch dürfte die private Krankenversicherung für viele Familien attraktiver werden.

Wenn sie in Erwägung ziehen, eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollten sie sich gründlich informieren und beraten lassen. Für eine gründliche Beratung stehen ihnen unabhängige Versicherungsexperten in ihrer Nähe gerne zur Verfügung. Auch ein kostenloser Versicherungsvergleich private Krankenversicherung kann ein guter Einstieg sein.

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