Berufsunfähig

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtige rechtliche Grundlagen

Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung haben im Jahr 2017 mehr als 1,8 Millionen Menschen in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente bezogen. Das sind rund 20 Prozent aller Neurentner. Die Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall weniger als sechs, aber mehr als drei (teilweise Erwerbsminderungsrente) bzw. weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderungsrente) arbeiten können.

BerufsunfähigkeitsversicherungIn den wenigsten Fällen reicht die Erwerbsminderungsrente jedoch aus, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie liegt nur bei einem Bruchteil des vorherigen Einkommens. Aus diesem Grund spielt die private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Personen eine wichtige Rolle, die auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen und nicht anderweitig, etwa durch ein ausreichendes Vermögen, abgesichert sind.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn eine Person berufsunfähig ist. Bei den meisten Versicherern ist dies der Fall, wenn der Betroffene zu mindestens 50 Prozent nicht mehr seiner vorherigen Beschäftigung nachgehen kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt. Wie hoch diese ausfällt, hängt von den Vertragsbedingungen ab.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte sich im Vorhinein ausführlich über das Thema und die rechtlichen Hintergründe informieren, ansonsten kann im schlimmsten Falle eine böse Überraschung drohen – etwa, wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen. Im Folgenden möchten wir auf die wichtigsten Punkte rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehen.

Wie erfolgt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit?
Zu den häufigsten Auslösern einer Berufsunfähigkeit zählen psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebserkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Unfälle. Doch wie wird eine Berufsunfähigkeit eigentlich genau festgestellt und anerkannt?

Wie wir bereits erwähnt haben, springen die meisten Versicherer ein, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent besteht. Dies muss mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die durch die Krankheit oder den Unfall zustande gekommenen Beeinträchtigungen sich auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen auswirken.

Das ärztliche Gutachten muss außerdem belegen, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich über einen längeren Zeitraum anhalten wird. Viele Versicherer fordern in diesem Zusammenhang, dass eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten prognostiziert werden muss, damit eine Leistungsauszahlung erfolgt.

Folgen bei falschen Angaben bezüglich Vorerkrankungen
Möchten Sie einen Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen, müssen Sie zunächst bestimmte Gesundheitsfragen beantworten. Mit Hilfe der Antworten möchte sich der Versicherer einen Überblick über die gesundheitliche Verfassung des Antragstellers verschaffen, um so beurteilen zu können, ob bei der Person ein erhöhtes Risiko besteht, in der Zukunft berufsunfähig zu werden.

Werden bestimmte Risiken festgestellt, können unter anderem Risikozuschläge verlangt werden, im schlimmsten Falle droht sogar eine Ablehnung. Das sollte Antragsteller jedoch nicht dazu verführen, falsche Angaben zu machen. Sollte die Versicherung herausfinden, dass beispielsweise Krankheiten verschwiegen wurden, so kann sie – wie dem Ratgeber zum Versicherungsrecht von anwalt.org zu entnehmen ist – im Versicherungsfall die Zahlung von Leistungen verweigern.

Aus diesem Grund sollten Sie die Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Um sich vorzubereiten, ist es empfehlenswert, Auskünfte von Ärzten sowie der Krankenkasse einzuholen. So stellen Sie sicher, dass Sie keinen wichtigen Punkt vergessen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch auch Folgendes: Sie müssen nur Auskunft zu Beschwerden, Krankheiten etc. machen, zu denen Sie konkret befragt werden.

Wichtig: Verzicht auf abstrakte Verweisung
In der Regel erhält eine Person Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage ist, ihren erlernten bzw. zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Dabei ist nicht von Belang, ob sie stattdessen einer anderen Beschäftigung nachgehen könnte.

Es gibt jedoch einige Versicherer, welche in ihre Verträge einer Klausel zur sogenannten abstrakten Verweisung aufnehmen. Ist dies der Fall, so werden von der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen gezahlt, wenn der Betroffene dazu in der Lage ist, eine alternative Tätigkeit auszuüben.

Zu beachten sind hierbei zwei wichtige Punkte: Zum einen darf die Versicherung den Betroffenen nicht auf irgendeinen anderen Beruf verweisen. Vielmehr darf die Beschäftigung nicht sehr viel schlechter bezahlt werden und sie muss an die Ausbildung und die Erfahrung des Betroffenen anknüpfen. Auch das soziale Prestige muss vergleichbar sein. Das mag sich zunächst vielleicht gar nicht so schlecht anhören.

Zum anderen reicht es bei der abstrakten Verweisung jedoch schon aus, dass geeignete Stellen auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind. Ob der Betroffene einen solchen Job aber tatsächlich bekommt, spielt keine Rolle – die Versicherung kann die Zahlung der Leistungen dann verweigern.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie deshalb darauf achten, dass auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. Des Weiteren gibt es noch die sogenannte konkrete Verweisung. Diese kommt zum Zuge, wenn der Versicherte nach Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich einen gleichwertigen Beruf wie zuvor ausübt. In diesem Fall zahlt die Versicherung keine Leistungen, da der Betroffene weiterhin ein eigenes Einkommen erzielt. In einem Vertrag sollte also auch auf die konkrete Verweisung verzichtet werden.

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