Zukunft der privaten Krankenversicherung

Der Vorstandsvorsitzende einer gesetzlichen Krankenversicherung möchte die Grundversorgung durch die private Krankenversicherung abschaffen. Sie soll sich künftig auf Zusatzleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer oder die Chefarztwahl beschränken. Die medizinische Grundversorgung sei dagegen künftig den gesetzlichen Krankenversicherungen zu überlassen. Im Allgemeinen wäre die Kostenexplosion im Gesundheitswesen auf die Abrechnungspraxis durch die private Krankenversicherung zurückzuführen, denn ihre Patienten wären teure „Versuchskaninchen“: Es würden bei ihnen Anwendungen vergütet, deren therapeutischer Nutzen noch umstritten ist. Die logische Konsequenz wäre der Ausschluss hochwertiger Leistungen aus der Grundversorgung. Hat die private Krankenversicherung eine Zukunft?

Vorschläge, das System private Krankenversicherung abzuschaffen sind nicht neu, sondern tauchen regelmäßig als „populistischer Testballon“ wieder auf. Aktuell befinden wir uns in der heißen Phase des Wahlkampfes. Wie ernst gemeint sind derartige Vorschläge? Während man im Wahlkampf geneigt ist, viel Porzellan zu zerschlagen, ist der Reformwille in der Realität weniger stark ausgeprägt. Weiter kann man fragen, ob dieser Vorschlag für die private Krankenversicherung mit der aktuellen Rechtsprechung in der Bundesrepublik zu vereinbaren ist.

Im Frühjahr 2009 musste das Bundesverfassungsgericht über eine Beschwerde mehrerer Unternehmen der privaten Krankenversicherung beraten. Es ging darum, dass einige Auswirkungen der Gesundheitsreform 2007 zulasten der privaten Krankenversicherung gehen würden. Durch die Einführung einer Versicherungspflicht müssen die Unternehmen beispielsweise viele Patienten übernehmen, denen bislang der Zugang zur privaten Krankenversicherung aufgrund gesundheitlicher Gründe (Vorerkrankungen) oder fehlender Bonität nicht möglich war.

Karlsruhe hat dagegen argumentiert, dass die privaten Krankenversicherungen diese zusätzliche Belastung aufgrund ihrer sozialen Verantwortung übernehmen müssen. Diese Aussage kann man als eine juristische Bestätigung des dualen Systems in der Versicherungswirtschaft lesen, denn erstmals hat das Bundesverfassungsgericht von einer Zweigliederung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung gesprochen.

Private Krankenversicherung weiterhin interessant!

Eine private Krankenversicherung bietet ihnen nach wie vor bessere Leistungen, sei es Chefarztwahl oder hochwertiger Zahnersatz und das zu günstigen Konditionen. Das Angebot auf dem Markt der privaten Krankenversicherungen ist sehr umfangreich und unübersichtlich. Ein guter Einstieg in diese Thematik kann daher ein kostenloser Versicherungsvergleich private Krankenversicherung sein.

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