Krankentagegeld-für-Selbstständige

Selbstständige erhalten kein Krankengeld

Für Selbstständige gilt: Krankentagegeld statt Krankengeld

Krankengeld ist für Selbstständige und Freiberufler selten eine Option. Selbstständige sollten ihre Finanzen im Krankheitsfall mit einem privaten Krankentagegeld absichern, da sie keine Lohnfortzahlung bekommen. Aufgrund dessen entfällt auch ein Anspruch auf Krankengeld bei Krankheit. Wer als Selbstständiger über eine längere Zeit in seinem Unternehmen fehlt, riskiert nicht nur das eigene Unternehmen, sondern auch die finanzielle Existenz. Doch was kann man als Selbstständiger dagegen unternehmen, wenn die monatlichen Ausgaben bestehen bleiben, aber die notwendigen Einnahmen wegfallen?

Wer angestellt ist, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen. Der Arbeitgeber zahlt bei kurzer Krankheit oder auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit das Gehalt erst einmal weiter. Diese Lohnfortzahlung läuft bei Angestellten bis zum 43. Tag und danach wird über die gesetzliche Krankenkasse das sogenannte Krankengeld ausbezahlt. Aber auch hier gilt: Verdienen die Arbeitnehmer besser und erzielen einen höheren Bruttolohn als die Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentagegeldversicherung zu empfehlen. Ohnehin ist dann der Eintritt in einen Tarif der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder in die private Krankenversicherung, die bessere Option.

Schlussendlich sollte sich jeder Selbstständige für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit absichern, wenn er länger als eine Woche ausfällt. Zu beachten sind dabei zum Beispiel die Klauseln zum außerordentlichen Kündigungsrecht oder zur Wiedereingliederung. Um eine geeignete Versicherung zu finden, die eben diese Klauseln positiv beinhaltet, ist ein Gespräch mit einem Versicherungs-Experten ratsam. Außerdem ist ein erster Online-Vergleich hilfreich. Wie hoch der Beitrag für die private Absicherung ausfällt, hängt von drei Dingen ab:

  • vom Einkommen
  • ob man privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist und von
  • den laufenden Kosten des Unternehmens

Ein guter Tipp zur Erörterung der passenden Versicherung ist immer der Blick in die Tests der Stiftung Warentest / Finanztest oder ein Vergleich im Internet, da viele Vergleichsportale wie auch ACIO online vertreten sind.

Das sind die Unterschiede zwischen Krankengeld und Krankentagegeld

Zwei Begriffe werden gerne verwechselt, das Krankentagegeld und das Krankengeld. Beide stellen Leistungen für Verdienstausfälle im Krankheitsfall bereit.

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und dementsprechend haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch darauf. Wenn der Arbeitgeber nach der 6. Woche die Lohnfortzahlung einstellt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld weiter. Die Leistung ist jedoch deutlich geringer als der bisherige Lohn, da die Kassen nur 90 % vom Netto- oder 70 % vom Bruttolohn auszahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt dabei den Maximalbetrag fest, der als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt im Jahr 2018 bei 53.100 EUR im Jahr, somit 4.425 EUR im Monat.

Hier wird deutlich: Wer über diesem Einkommen liegt, erleidet bei längerer Krankheit einen finanziellen Verlust. (Diese Zahlen sind eine vereinfachte Darstellung, da auch die Sozialabgaben betrachtet werden müssten.)

Wer sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert, hat im Krankheitsfall keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld und sollte sich mit einem Tarif für Krankentagegeld absichern. Dadurch schützt sich der Versicherte zuverlässig gegen die finanziellen Risiken bei Arbeitsunfähigkeit. Dafür bedarf es einer separaten Vereinbarung mit der Krankenversicherung, die diese Möglichkeit mit Zusatzpaketen anbietet.

Als Alternative kann man die Versicherung der Arbeitsunfähigkeit über eine zusätzliche Versicherung abschließen. Die Beiträge der Zusatzversicherung hängen dabei immer von dem jeweiligen Nettoeinkommen ab. Hier macht ein Vergleich der verschiedenen Anbieter Sinn, da die Kosten für diese Tarife von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen.

Diese Leistungen bietet eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an

Der Gesetzgeber regelt im Bereich des Krankengeldes zum einen die schon angesprochene Beitragsbemessungsgrenze und das Bereicherungsverbot. Letzteres legt fest, dass die Versicherungsgesellschaften nicht mehr als die tatsächliche „Schadenshöhe“ auszahlen dürfen. Dadurch kann man die Höhe der Leistung mit der Versicherung individuell festlegen, sie darf aber das tatsächliche Einkommen nicht überschreiten.

Wenn Selbstständige oder Freiberufler ausfallen, können schon nach nur wenigen Tagen Umsatzeinbußen zu verzeichnen sein. Daher bieten die meisten privaten Krankentagegeldversicherungen Leistungen ab dem 8. Tag an, um den Ausfall abzufangen. Wenige Gesellschaften bieten die Leistung schon ab dem 4. Tag an, beispielsweise die DKV, Continentale oder Barmenia.

Apotheker, Rechtsanwälte, Ärzte und weitere Berufsgruppen haben zudem die Möglichkeit, nicht nur ihr eigenes Monatseinkommen abzusichern, sondern auch die darüber hinaus weiter laufenden Fixkosten wie Löhne, Miet- oder Leasingverträge. Solche Zusatzpakete sind jedoch nicht in der generellen Krankentagegeldversicherung inbegriffen und sollten bei Bedarf mit dem Versicherer im Einzelfall besprochen werden.

Generell ist es ratsam, vor dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung eine Ausgabenübersicht anzufertigen, um sich die anfallenden Kosten bei ausbleibenden Einkommen vor Augen zu führen.

Diese Leistung bietet die Krankentagegeldversicherung für angestellte Besserverdiener

Auf die Beitragsbemessungsgrenze sind wir anfangs schon eingegangen. Was hat es damit genau für Angestellte auf sich?
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenkassen wird jährlich neu festgelegt und liegt im Jahr 2018 bei 4.425 EUR im Monat. Wer also über diesem Bruttoeinkommen verdient, erhält trotzdem nur den errechneten Maximalsatz von 3.097,50 EUR monatlich. Diese Zahlen zeigen deutlich, je höher der Verdienst ist, desto größer wird die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem tatsächlichen Einkommen.

Ein vereinfachtes Beispiel anhand eines Arbeitnehmers, der 45 Jahre alt und in der Steuerklasse 3 ist. Er hat mit seiner Ehefrau keine Kinder. Er verdient brutto ca. 6.500 EUR und hat ein Nettogehalt von ca. 4.250 EUR im Monat zur Verfügung. Das Krankengeld berechnet sich wie folgt:

  • 70 % vom Brutto = 4.550 EUR oder
  • 90 % vom Netto = 3.825 EUR => monatliches Krankengeld von 3.825 EUR brutto (rechnerisch), jedoch liegt der maximale Anspruch auf Krankengeld bei nur 3.097,50 EUR

In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie sich die Differenz vom Nettoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze auswirkt. Der Arbeitnehmer bezieht in diesem Beispiel nur den Maximalsatz des Krankengeldes von 3.097,50 EUR im Monat, da der Krankengeldanspruch gesetzlich geregelt ist. Damit müsste er auf über 28 % vom Nettoeinkommen verzichten und hätte einen massiven Verdienstausfall. Durch dieses Rechenbeispiel wird der Vorteil einer privaten Krankentagegeldversicherung klar. Der Arbeitnehmer müsste trotz der Erkrankung mit einer vorher abgeschlossenen Zusatzversicherung nicht auf einen wichtigen Teil seines Nettoeinkommens verzichten.

Als freiwillig gesetzlich versichertes Krankenkassenmitglied hat man jedoch zwei Möglichkeiten ein Krankengeld zu erhalten und seine Finanzen zu schützen.

  • Statt des ermäßigten Beitrages von 14 % zahlt man den regulären Beitrag von 14,6 % (vom Bruttoeinkommen) plus einen Zusatzbeitrag. Diese Variante ist über eine formlose schriftliche Wahlerklärung einzureichen.
  • Der Versicherungsnehmer kann bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif abschließen und zahlt dadurch einen Zusatzbeitrag, der dadurch den Anspruch auf Basisschutz ergänzt oder ersetzt.

Wann hören Krankengeld- und Krankentagegeldzahlungen auf?

Für Arbeitnehmer endet das gesetzliche Krankengeld nach 78 Wochen. Wer sich zusätzlich mit einem Krankentagegeld-Tarif abgesichert hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin davon profitieren.

Das Krankentagegeld wird in der Regel unbefristet ausgezahlt. Man bekommt die Tagessätze also, solange man 100 % arbeitsunfähig ist. Einige Versicherungen bieten eine Teilzahlung schon bei 50 % Teilarbeitsunfähigkeit an, bei der man die Hälfte des persönlich festgelegten Krankentagegeldes erhält. Bei vollständiger Genesung oder Eintritt in die Berufsunfähigkeit enden die Zahlungen.

Hinweis: Der Eintritt in die Berufsunfähigkeit erfolgt nach Gesetz „wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist“ (§ 15 Absatz 1b MBKT).

Ist die versicherte Person weiterhin arbeitsunfähig, ist meistens die Einstufung in eine Berufsunfähigkeit die Folge. In diesen Fällen ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nötig, da dann die Krankentagegeldversicherung endet. Um jedoch einen reibungslosen Übergang in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu gewährleisten, zahlen ein paar Versicherungsgesellschaften bis zu drei Monate das Krankentagegeld weiter.

Fazit:
Diese private Krankenzusatzversicherung ist einer der wichtigsten Versicherungsbausteine bei privat versicherten oder freiwillig gesetzlich versicherten Menschen mit hohem Einkommen. Sie kann bei manchen Berufsgruppen nicht nur die finanziellen Einbußen des Versicherungsnehmers schützen, sondern auch das Fortbestehen des Unternehmens (Bspl: Praxis oder Kanzlei).

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