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Stiftung Warentest – Testsieger 2018 der Zahn-Tarife

Warum die Testsieger 2018 der Stiftung Warentest nicht immer optimal sind

Spätestens ab einem Alter von 40 Jahren denken die Meisten über einen Zahn-Tarif für ihre Zähne nach und halten nach dem Testsieger Ausschau. Es kommen Fragen auf, ob zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung übernommen wird oder ob eine 100-prozentige Leistungsübernahme für Implantate sowie Inlays (Zahnfüllungen) besteht. Interessierte orientieren sich häufig an den Ergebnissen unabhängiger Testunternehmen wie Ökotest oder Stiftung Warentest. Diese haben in der Regel unterschiedliche Testsieger, denn für jedes Institut stehen andere Beurteilungskriterien im Vordergrund. Wie Sie dennoch erfolgreich einen sinnvollen Überblick über Zahnzusatzversicherungen bekommen und auch die Testsieger richtig einschätzen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wann braucht man eine Zahnzusatzversicherung

Fast jeder braucht ab Mitte 40 einen Zahnersatz, egal wie sorgfältig die tägliche Zahnpflege in den vorangegangenen Jahren war. Parodontose tritt in diesem Alter häufiger auf und plötzlich reicht oft auch eine Füllung nicht mehr aus, um einen Zahn zu retten, da er überkront werden muss. Pro Jahr erhalten Patienten in Deutschland knapp vier Millionen Kronen sowie um die 700.000 Brücken. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt jedoch nur einen geringen Teil der anfallenden Kosten. Deshalb ist es sinnvoll, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Doch nicht jeder beispielsweise von Stiftung Warentest hochgepriesene Testsieger passt zu den eigenen Bedürfnissen. Auch wenn die Testinstitute unabhängig informieren, testen und auswerten – es gilt immer, die Tarife noch einmal zu prüfen, denn die Leistungen können bei den einzelnen Anbietern sehr stark variieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um das Thema Zahnersatz geht und man Gefahr läuft, gleichzeitig wichtige Zusatzleistungen außer Acht zu lassen.

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Wieso eine private Zahnzusatzversicherung?

Die meisten Patienten wissen gar nicht, welche Leistungen ihre Krankenkasse erbringt. Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung bekommen im Rahmen der Regelversorgung nur geringe Zuschüsse – in Form der Festkostenzuschüsse – für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können die hohen Kosten für Prophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz deutlich verringert werden.

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In der Regel leisten gesetzliche Krankenversicherungen für:

• Kunststofffüllung: Hier gibt die Krankenkasse einen Zuschuss in der Höhe der günstigeren Amalgamfüllung (ca. 30 bis 50 EUR*).

• Wurzelkanalbehandlung: Zwischen 200* und 1.000 EUR* übernehmen die gesetzlichen Krankenkasse – dies gilt aber nur dann, wenn der betroffene Zahn den Status „erhaltungswürdig“ bekommen hat.

• Professionelle Zahnreinigung: Die meisten Krankenkassen übernehmen zwei Beteiligungsanteile im Jahr. Sind jedoch durch individuelle Befunde bei einem Patienten mehr Reinigungen nötig, geben sie keinen Zuschuss mehr.

• Parodontitisbehandlung (Entzündung des Zahnfleisches): Ab einer bestimmten Schwere der Entzündung ist diese Behandlung eine Kassenleistung. Die vorangegangenen Behandlungen umfassen jedoch einige professionelle Zahnreinigungen, eine Laserbehandlung oder eine Bakterienbestimmung. Diese Leistungen übernehmen die gesetzlichen Versicherungen nicht.

• Aufbissschiene: Aufbissschienen übernehmen die Kassen, jedoch nicht das Messverfahren, welches die Stellung des Unter- sowie Oberkiefers als auch die Kaubewegung erfasst. Danach werden die Ergebnisse bei der Herstellung der Schiene berücksichtigt. Wer diese besondere Analyse wünscht, wird bei den gesetzlichen Kassen kaum mit einem Zuschuss rechnen können.

Wozu braucht man ein Bonusheft für Zahnbehandlungen

An dieser Stelle sei noch das Bonusheft hervorgehoben, denn wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und sein Bonusheft pflegt, der kann auf einen Festzuschuss von 65 Prozent hoffen. Das Bonusheft soll Patienten dazu animieren, die empfohlenen Zahnarzttermine wahrzunehmen. Bereits im Jahr 1989 wurde das Nachweisheft durch ein Gesetz im Rahmen der damaligen Gesundheitsreform eingeführt. Wenn Sie noch kein Bonusheft besitzen, dann sollten Sie unbedingt beim nächsten Zahnarztbesuch Ihren zuständigen Arzt darum bitten. Das Heft kann Ihnen in Zukunft viel Geld sparen.

Darum ist eine umfassende Zahnzusatzversicherung wichtig

Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage, warum eine Zahnzusatzversicherung Sinn macht, liegt auf der Hand: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur einen bestimmten Teil der Rechnungen, nämlich die zahnmedizinisch notwendigen Maßnahmen. Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt im Grunde nur einen festen Zuschuss von 50 Prozent dar. Alle übrigen Kosten muss der Patient selbst aufbringen.

Der Finanztest von Stiftung Warentest (04/2018) hat ergeben, dass Versicherungsgesellschaften immer bessere Angebote der Zahnzusatzversicherungen anbieten. Dennoch ist für viele Interessierte die Masse an Tarifen kaum zu überblicken.Aus diesem Grund werden die Testsieger in in kontinuierlichem Abstand von der Stiftung Warentest untersucht.

Stiftung Warentest – Finanztest 2018

Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat in ihrer Ausgabe 04/2018 exakt 220 zusätzliche Policen für Zahnersatz miteinander verglichen und bewertet. In den Tests der vergangenen Jahre gab es nie so viel Angebote wie in diesem Jahr, teilt die Stiftung Warentest mit. Keiner der Zahn-Tarife wurde mit einer mangelhaften Bewertung ausgezeichnet. Alle Bewertungen ordnen sich zwischen „Sehr gut“ bis „Ausreichend“ ein.

Benotung der getesteten 220 Zusatzversicherungen:

• „Sehr gut“ erhielten 70 Tarife
• Mit „Gut“ wurden 66 Tarife ausgezeichnet
• Die Note „Befriedigend“ bekamen 38 Zahnzusatzversicherungen
• „Ausreichend“ erhielten 16 Zahn-Tarife

So gestaltete sich der Test der Stiftung Warentest

Stiftung Warentest hat alle Zahnzusatzversicherungen auf dem deutschen Markt im Hinblick auf Zahnersatzleistungen durchleuchtet. Finanztest hat keine Anbieter getestet, die nur in Zusammenhang mit bestimmten gesetzlichen Krankenkassen Leistung erbringen. Die Stiftung Warentest prüfte ausschließlich Zahn-Tarife, die für den Bereich Zahnersatz leisten.

Die Tarife lassen sich wie folgt unterteilen:

• Es gibt 139 Tarife ohne Altersanpassungen des Beitrags (Kalkulation mit Alterungsrückstellung).
• Bei 81 Tarifen hingegen können sich die Beiträge planmäßig ändern, was eine altersbedingte Anpassung des Beitrags zur Folge hat (Kalkulation ohne Alterungsrückstellung).
• Der Test ermittelte zudem den Monatsbeitrag im Anfangsalter von 43 und im Endalter von 73 Jahren.

Hinweis: Um die Zahn-Tarife miteinander vergleichen zu können, sollten Sie auf den durchschnittlichen Monatsbeitrag achten.

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Die Testsieger der Zahnzusatzversicherung 2018

Dieses Mal gab es drei Testsieger, die mit dem Ergebnis 0,5 „Sehr Gut“ ausgezeichnet wurden. Der Tarif Zahn Prestige von der Bayrischen erhielt von der Stiftung Warentest das Qualitätsurteil „Sehr Gut“ und war einer von Ihnen. Der Preis bei diesem Tarif startet im Eintrittsalter von 43 Jahren bei 41,00 EUR und endet bei einem Monatsbeitrag von 68,00 EUR im Alter von 73 Jahren. Dieser Tarif leistet weit über den Zahnersatz hinaus, beispielsweise für die Zahnreinigung, Paradontitisbehandlungen und andere Maßnahmen. Der Zweite im Bunde war der Tarif „Zahnschutz exclusiv 100“ von der Deutschen Familien Versicherung. Die kosten des Tarifes im Alter von 43 Jahren liegen bei 40,00 EUR und enden im Alter von 73 mit einem Beitrag in der Höhe von 65,00 EUR. Durchschnittlich zahlt man somit ca. 56,00 EUR. Zu guter Letzt lies sich der Zahntarif der Hanse Merkur als Drittes ermitteln. Er kostet 41,00 EUR mit 43 Jahren und zuletzt im Alter von 73 Jahren, liegt es bei 70,00 EUR. Auch diese beiden Tarife leisten über die Regelversorgung hinaus.

Gibt es auch eine günstige Lösung?

Das günstigste Angebot des Tarifvergleichs der Stiftung Warentest bietet 2018 die Inter mit dem Tarif Z 90, mit einem Monatsbeitrag von 9,00 EUR im Eintrittsalter und mit 30,00 EUR im Alter von 73 Jahren. Letztes Jahr stellte die Hallesche mit dem Tarif DentZE.90 für ca. 11 EUR Monatsbeitrag im Anfangsalter von 43 Jahren den günstigsten Anbieter. Der Tarif  der Inter (Z 90) leistet ausschließlich für Zahnersatzmaßnahmen und steigt auf einen Beitrag von ca. 30 EUR. Im Durchschnitt liegt der Tarif damit bei ca. 26,00 EUR.

Lesen Sie den Test der Stiftung Warentest aufmerksam durch

In der Regel erhalten Verbraucher eine gute Informationsgrundlage, wenn sie sich an den Ergebnissen der 220 getesteten privaten Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest orientieren. Schließlich untersuchte der Test die erbrachten Leistungen bei fälligem Zahnersatz von allen Anbietern in ganz Deutschland.

Dennoch ist Vorsicht geboten – Sie erhalten zwar auf den ersten Blick eine gute Übersicht, welche Tarifleistungen für Implantate oder Inlays erbracht werden und können diese leicht miteinander vergleichen, doch aus unserer Erfahrung heraus möchten Kunden eine Zusatzversicherung für Zähne in der Regel nicht nur für Zahnersatz abschließen, sondern suchen eine günstige Lösung für ein umfangreicheres Behandlungsspektrum.

Vertrauen Sie nicht blind auf die Testergebnisse der Stiftung Warentest. Die Leistungen der einzelnen Tarife sollten Sie genauestens überprüfen, um so eine eigene Grundlage zu erhalten.

Es gilt: Niemals das erste Angebot annehmen!

Sollten Sie einen Tarif abschließen, der günstig ist und nur die Zahnersatz-Leistung beinhaltet, müssen Sie bei Bedarf einer anderen Leistung, z. B. der Paradontitisbehandlung, selbst tief in die Tasche greifen. Ist die Paradontitisbehandlung nämlich akut und bereits in der Patientenakte vermerkt, können Sie Ihren abgeschlossenen Tarif mit Zahnersatz-Leistungen nicht einfach um Leistungen für Zahnbehandlung aufstocken, denn für bereits angeratene Maßnahmen leisten Versicherungen nicht.

In einem solchen Fall könnten Sie Ihre Zahnzusatzversicherung vor der angeratenen Behandlung entweder komplett kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Eine andere Möglichkeit ist es, bei der vorhandenen Gesellschaft Ihre Leistungen aufzustocken, sofern dieses möglich ist. In beiden Fällen müssen Sie voraussichtlich Wartezeit hinnehmen und gegebenenfalls auch die vermerkten Behandlungen vor Versicherungsbeginn erst noch zum Abschluss bringen.

Stiftung Warentest berücksichtigt lediglich den reinen Zahnersatz und bezieht folgende Leistungen für Zahnbehandlungen nicht in das vorliegende Testergebnis mit ein:

• Professionelle Zahnreinigung
• Prophylaxemaßnahmen (Fissurenversiegelung, Bestimmung des Mundhygienestatus etc.)
• Kunststofffüllungen
• Wurzelkanalbehandlung
• Parodontosebehandlung
• Aufbissschienen
• Kieferorthopädische Leistungen
• Anästhesie
• Schmerztherapieanwendung (z. B. Akupunktur)

Welche ist die beste Zahnzusatzversicherung

„Ich möchte nicht alles alleine vergleichen, wo bekomme ich Hilfe?“

Wenn Sie nicht unzählige Testergebnisse im Netz und in Fachzeitschriften zeitaufwendig vergleichen wollen oder sich unsicher sind, welcher Tarif von der Vielzahl der Zahnzusatzversicherungen am besten zu Ihnen passt, können wir Ihnen nur einen umfassenden Onlinevergleich ans Herz legen. Nutzen Sie einen Vergleich, der neben einer einfachen Bedienung des Vergleichsrechners auch sehr gute Informationen zu den einzelnen Tarifen bereitstellt. Ein weiteres Plus ist, dass er Experten für Zahnzusatzversicherungen am Telefon bereitstellt und nicht auf ein unqualifiziertes Callcenter zurück greift.

Unsere Tipps:

Zum Schluss möchten wir Ihnen noch einige Ratschläge mit auf den Weg geben:
1. Checken Sie vorab ruhig das Angebot Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, damit Sie nicht unnötig Geld für bereits vorhandene Leistungen zahlen müssen.
2. Wenn Sie wissen, dass zukünftig eine zahnmedizinische Maßnahme notwendig wird, können Sie mit Ihrem Zahnarzt sprechen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Ergebnisse nicht in Ihrer Patientenakte aufgenommen werden!
3. Schließen Sie erst eine Zusatzversicherung ab, wenn Sie alle Behandlungen abgeschlossen haben.
4. Lassen Sie sich nicht von einer hohen Erstattung eines einzelnen Leistungsbausteins blenden, prüfen Sie auch die Erstattungshöhen der zusätzlichen Leistungen.
5. Achten Sie auf die Wartezeiten und Summenbegrenzungen des Zahn-Tarifs.

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* Die Erstattungssummen der Krankenversicherer können variieren und haben sich eventuell geändert. Daher sind diese Zahlen nur exemplarisch.


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