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Was ist eine Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung – Absicherung von Familie oder Krediten

Wer seine Familie absichern möchte, kommt um das Thema Risikolebensversicherung kaum herum. Denn stirbt ein Lebenspartner, bleibt die Familie nicht nur mit einem schweren Verlust zurück, sondern muss auch dem finanziellen Druck, der auf sie zukommt, standhalten. In manchen Fällen kann dieser auch die Existenz bedrohen, sollte beispielsweise in den Jahren zuvor ein Haus erworben worden sein.

Damit die Familie in diesem Fall geschützt ist, sollte eine finanzielle Absicherung getroffen werden. Hier stellt die Risikolebensversicherung eine sehr gute Lösung dar, da sie bei entsprechender Auszahlungssumme viele Kostenfaktoren abdecken kann.

Was ist eine Risikolebensversicherung

Dieser Versicherungsschutz dient, wie der Name schon sagt, der Absicherung des Sterberisikos von Personen und ist demnach bei den sogenannten Personenversicherungen oder Sachversicherungen anzusiedeln. Diese Versicherungsart leistet ausschließlich im Todesfall.

Im Grunde ist es simpel, der Versicherungsnehmer vereinbart mit der Versicherungsgesellschaft eine Laufzeit und eine Versicherungssumme, die zur Auszahlung kommt, wenn die oder der Versicherte stirbt. Wer die bezugsberechtigte Person, der Versicherungsnehmer und der Versicherte ist, wird zuvor vertraglich festgelegt.

Es stellen sich allerdings auch ein paar Fragen: Ist der Versicherungsnehmer in der Regel auch derjenige, der die Beiträge zahlt? Ist der Begünstigte der die vereinbarte Summe ausbezahlt bekommt auch zwangsläufig ein Mitglied der Familie?

Im Vergleich dazu die kapitalbildende Lebensversicherung

Häufig wird die klassische Lebensversicherung (kapitalbildende) mit der Risikolebensversicherung verwechselt. Dabei sind diese Versicherungen sehr unterschiedlich.

Die auch als fondsgebundene Lebensversicherung bekannte Absicherung ist in dem Segment der langfristigen Sparprodukte anzusiedeln und zählte viele Jahre zur privaten Altersvorsorge. Sie enthält zwar auch einen Todesfallschutz und zahlt die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen aus, jedoch geht es hauptsächlich darum, die Gelder aus den Beiträgen anzulegen und Überschüsse zu erwirtschaften. Diese werden dann an einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausbezahlt, auch wenn die versicherte Person nicht verstirbt.

Hinweis: Die fondsgebundenen Lebensversicherungen sind aufgrund der niedrigen Zinsen und vergleichsweise hohen Kosten uninteressant geworden.

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Wer wird versichert, wer ist bezugsberechtigt und wer ist der Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer:

Der Versicherungsnehmer ist in der Regel diejenige Person, die den Versicherungsbeitrag übernimmt und mit der Versicherungsgesellschaft den Vertrag ausgehandelt hat. Daher ist sie auch, sofern sie den Vertrag unterzeichnet, für die Rechte und Pflichten verantwortlich. Wer den Monatsbeitrag zahlt, ist wiederum nicht unbedingt der Versicherungsnehmer.

Versicherte Person:

Die oder der Versicherte ist immer die Person, deren Leben versichert wird und bei deren Tod die vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.

Bezugsberechtigte Personen können sein:

Familie:

Bezugsberechtigte Personen können unterschiedlich sein. Wer seine Familie absichern möchte, um sie nach dem Ableben finanziell zu unterstützen, kann:

  • seinen Ehepartner,
  • seinen Lebenspartner
  • seine Kinder oder andere Familienmitglieder…

… als Empfänger für die Todesfall-Leistung einsetzen.

Geschäftsleute:

Selbstständige, die einen Geschäftspartner haben und gemeinsam ein Unternehmen führen, können einen finanziellen Schaden vorbeugen. Sollte ein Geschäftspartner z. B. aufgrund einer schweren Krankheit versterben, kann das Unternehmen die finanziellen Einbußen abfangen und eventuell unsichere Zeiten überbrücken.

Kreditabsicherung:

Die Risikoleben kann auch als Kreditabsicherung verwendet werden, beispielsweise für einen Immobilienkredit. Jedoch ist dies immer eine Entscheidung, die die Versicherungsnehmer selbst treffen müssen. Verstirbt beispielsweise ein Ehepartner, kann die Todesfallsumme zur Bezahlung des Immobiliendarlehns verwendet werden. Diese Variante ist sinnvoll, sofern beide Partner den Kredit nicht allein bewältigen können. Hinweis: Oftmals ist bei derartigen Kreditverträgen aber nicht die Bank als Begünstigte eingetragen, sondern der Lebenspartner.

Hinweis: Es gibt besondere Lebensversicherungen mit sogenannten fallenden Versicherungssummen. Diese wird geringer, weil die Kreditnehmer monatlich die Kreditsumme abtragen und nicht in gleichbleibender Höhe besichert werden muss. So passt sich die Versicherungssumme automatisch dem Darlehnsbetrag an. Einige Tarife bieten eine Vertragsverlängerung mit bis zu fünf Jahren an, falls bei der Kreditlaufzeit einmal schwächere Jahre dazwischen kommen.

Einzelvertrag – oder ist ein Partnervertrag für Eheleute besser?

Für die Absicherung der Familie sind zwei unterschiedliche Vertragsarten sinnvoll. Folgende Unterscheidungen sind hierbei zu machen:

Einzelvertrag: Der Einzelvertrag ist das bekannteste Modell der Risiko-Lebensversicherung. Ein Versicherungsnehmer zahlt einen Beitrag an den Versicherer. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Anbieter die festgelegte Summe an den Bezugsberechtigten, beispielsweise die Ehefrau. Versicherungssumme und Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer selbst bestimmen. Für eine einzelne Person ist das die sinnvollste Art der Versicherung. Aber auch Partner können von der Flexibilität profitieren. Schließen die Lebenspartner zwei Einzelverträge ab, können sie jeweils allein die Höhe und Laufzeit bestimmen.

Partnervertrag: Bei einem Partnervertrag, auch „Risikolebensversicherung für verbundene Leben“ genannt, schließen die Partner einen Vertrag ab, der sie beide versichert. Stirbt einer der beiden, bekommt der andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Dadurch, dass es sich um einen einzigen Vertrag handelt, ist diese Variante in der Regel günstiger als zwei separate Einzelverträge. Das macht diese Verträge gerade für verheiratete und unverheiratete Paare attraktiv, weil sie sich mit einer verbundenen Lebensversicherung gut und günstig absichern können.

Wichtig: Beide Partner müssen sich über die Laufzeit und Versicherungssumme einig sein. Die Vertragskriterien gelten für beide Partner und können nicht einzeln angepasst werden. Kommt es zum Todesfall eines Versicherten, wird die Todesfallsumme des Vertrages nur einmal ausgezahlt. Wenn beide versterben, geht die Summe an den nächsten erbberechtigten Verwandten.

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Grundsätzliche Informationen zum Risikolebensversicherungs Vergleich

Empfohlene höhe der Todesfallsumme bei der Risikolebensversicherung

Wer den Abschluss einer Risikoleben beabsichtigt, sollte die Todesfallsumme hoch genug ansetzen. Die Faustformel besagt, man solle das Drei- bis Fünffache seines Brutto-Jahreseinkommens versichern, um eine umfassende finanzielle Sicherheit für seine Hinterbliebenen zu gewährleisten.

So viel kostet eine Risiko Leben

Die Kosten für eine Risiko Leben ist für jeden individuell. Die Monatsbeiträge hängen von unterschiedlichen Kriterien ab:

1. Vertragliche Kriterien:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Länge der Vertragslaufzeit

2. Tarifform:

  • eine konstante Versicherungssumme oder
  • eine fallende Versicherungssumme

3. Personenbezogene Kriterien:

  • Alter der Person bei Versicherungsabschluss (jung = günstig)
  • Besondere Risiken in Hobbys oder Beruf
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers

Lebensversicherungen und die Gesundheitsfragen

Bevor man eine Risiko-Lebensversicherung mit günstigen Beiträgen abschließen kann, müssen gesundheitliche Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer hier versehentlich oder bewusst falsche Angaben macht, kann im Ernstfall den Versicherungsschutz verlieren. Es kommt hierbei auf die Krankheiten an, die einem beim Vertragsschluss bekannt sind. Dennoch ist es ratsam, bei der Krankenversicherung oder dem Arzt nachzufragen, ob Erkrankungen eventuell in Vergessenheit geraten sind.

Typische Gesundheitsfragen sind:

  • Raucher / Nichtraucher
  • Regelmäßiger Alkoholkonsum
  • Chronische Krankheiten
  • Kinderkrankheiten
  • Psychische Erkrankungen

Mittlerweile gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die es Interessenten ermöglichen, über eine Voranfrage zu prüfen, ob die Person überhaupt versicherbar ist. Zudem gibt es Versicherungsunternehmen, die mit vereinfachten Gesundheitsfragen Leistungen versichern. In diesem Zusammenhang ist ein Risikolebensversicherung Vergleich eine gute Möglichkeit, schon einmal einen Favoriten zu ermitteln.

Hinweis: Versicherungsgesellschaften prüfen bei derart hohen Versicherungssummen sehr genau, ob die Auszahlung regelkonform stattfinden oder ob eine Vorerkrankung für den Tod verantwortlich gemacht werden kann (Suizid aufgrund Depression).

Kann die Risikolebensversicherung die Zahlung verweigern?

Ja, das kann sie. Man verliert, wie bereits erwähnt, bei falschen Angaben zur Person den Versicherungsschutz. Aber auch Suizid kann eine Auszahlung verhindern. Wenn sich die versicherte Person innerhalb der ersten drei Jahre Vertragslaufzeit bewusst umbringt, zahlt die Versicherung nicht. Bewusst heißt, dass sich der Versicherte aus freiem Willen und nicht aufgrund einer psychischen Krankheit umgebracht hat.

Bonuszahlungen und Rabatte bei der Lebensversicherung

In den Verträgen der Risiko-Lebensversicherungen ist regelmäßig die Rede von sogenannten Überschussbeteiligungen. Jedem ist bekannt, dass Versicherungsgesellschaften mit den eingezahlten Beiträgen arbeiten und das eingenommene Geld z. B. in Fonds investieren oder mit Wertpapieren handeln, um Gewinne zu erzielen. Im Gegenzug garantieren sie den Versicherungsnehmern für das Geld bestimmte Leistungen, um einen Gegenwert zu schaffen.

Im Fall der Risiko-Lebensversicherung gibt es zwei Varianten, um die Überschüsse ausgezahlt zu bekommen. Zudem bieten auch manche Gesellschaften gesonderte Bonuszahlungen an:

Sofortrabatt

Als Rabatt werden Gewinne oder Verluste bezeichnet, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftete und auf den Versicherungsbeitrag umlegt.

Erwirtschaftet die Gesellschaft ein Plus, werden die Netto-Beiträge (der zu zahlende Betrag) günstiger, dabei bleibt die Versicherungssumme gleich. Werden die kalkulierten Kosten der Gesellschaft jedoch höher als angenommen, steigt der zu zahlende Versicherungsbeitrag bis zum maximal vereinbarten Brutto-Beitrag.

Tipp: Der Versicherungsnehmer sollte darauf achten, dass die Differenz zwischen dem Netto- und dem Brutto-Beitrag gering ausfällt. Dadurch kann der maximal zu zahlende Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer besser kalkuliert werden. Bei sehr niedrigen Beiträgen, sollte man genau in die Vertragsbedingungen schauen und genau abwägen.

Todesfall-Bonus

Hier wird die vertraglich festgelegte Versicherungssumme durch die erwirtschafteten Gewinne erhöht und im Todesfall ausgezahlt. Da es selten hohe Summen sind und die Leistung erst nach dem Tod ausgezahlt wird, ist diese Variante nur sehr selten gebräuchlich. Aber auch hier ist es ratsam, einen Vergleich anzustellen, wenn man diese Möglichkeit in Erwägung zieht.

Tipp: Die meisten Versicherungsnehmer wählen jedoch die Sofort-Rabatt Variante, weil sie zu Lebzeiten von den erwirtschafteten Überschüssen profitieren und geringere Beiträge zahlen wollen.

Kinder-und Bau-Bonus sowie Kinder-Zusatz-Schutz

Einige Versicherungsgesellschaften stellen für Zeiträume, von bis zu sechs Monaten, zusätzliche Leistungen in Aussicht. Diese können bei einem Kinder-Bonus bis zu 20 % der Todesfallsumme sein. Ebenso sind zeitlich befristete Zusatzleistungen für einen „Bau-Bonus“ möglich.

Ist die Risikolebensversicherung frühzeitig kündbar?

Eine Lebensversicherung kann man jederzeit kündigen. Die Frist hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Wer kündigt, gibt jedoch die Absicherung seiner Angehörigen auf und erhält die eingezahlten Beiträge in keinem Fall zurück. Darum gibt es eine Reihe an sinnvolleren Alternativen.

Beitragsfreistellung

Wer die fälligen Beiträge nicht mehr übernehmen kann, hat die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Dadurch ist es möglich, einen gewissen Versicherungsschutz zu erhalten und die Beiträge auszusetzen.

Die Beiträge reduzieren

Die Variante ist beispielsweise bei Arbeitslosigkeit mit finanziellen Einbußen möglich. Kann sich die betroffene Person die vollen Beitragshöhe nicht mehr leisten, ist es Möglichkeit diese in Absprache mit der Gesellschaft zu reduzieren. Nach der Übergangszeit, können sich die regulären Sätze wieder aufgenommen werden.

Den Vertrag umwandeln

Wer seine Risiko-Lebensversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln möchte, braucht seinen alten Vertrag nicht zu kündigen. Häufig kann bis zum Ende des 10. Jahres der Laufzeit die Versicherung zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung umgewandelt werden. Dabei muss keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Hat man eine Versicherung auf Zeit abgeschlossen, wird die verbleibende Zeit bei der neuen Versicherung weitergeführt.

So findest Du die optimale Risikolebensversicherung

Wer eine günstige Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte über die angesprochenen Fakten nachdenken und verschiedene Angebote vergleichen. Hier sind, wie erwähnt, einige Dinge zu beachten. Interessenten können sich bei einem online Risikolebensversicherung Vergleich informieren. Der beste Rat ist aufgrund der Komplexität des Themas, eine persönliche Beratung vorzuziehen.

Hinweis: Für Ansprüche aus Versicherungen gelten ausschließlich Ihre dokumentierten Versicherungsbedingungen.

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