Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit einer Scheidung nach dem 30. Juni 1977 (in den alten Bundesländern) bedeutsam ist.
Dabei werden die Versorgungsanwartschaften, die beide Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, gegenübergestellt und auf beide Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Es gibt unterschiedliche Formen des Versorgungsausgleichs. Diese ist abhängig davon, in welchem Versorgungssystem (Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung oder in einem berufsständischen Versorgungssystem) die Anwartschaften erworben worden sind.
Die Regelungen des Versorgungsausgleichs gelten in den neuen Bundesländern nur für Scheidungen nach dem 31. Dezember 1991.
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