Verletztengeld - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Verletztengeld

Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung.


Während stationärer Behandlung wird diese Leistung anstelle der Verletztenrenten gewährt.


Der Anspruch auf Verletztengeld ruht, soweit bzw. solange der Verletzte Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder ähnliche Leistungen bezieht.



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