Krankengeld (§§ 44, 45 SGB V) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Altersvorsorge > Lexikon > Krankengeld
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Krankengeld (§§ 44, 45 SGB V)

Zeiten des Bezuges von Krankengeld (siehe Lohnersatzleistung) sind Anrechnungszeiten. Leistungsträger sind die Krankenkassen.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal