Freie Berufe (Freiberufler)
Gemäß § 18 Einkommensteuergesetz zählen zur freiberuflichen Tätigkeit alle "selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigter Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen u.ä. Berufe."
Freiberufler sind in vielen Fällen in eigenen Versorgungseinrichtungen, den sog. "berufständischen Versorgungswerken" versichert.
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