Beitragszuschuß zur Pflegeversicherung der Rentner
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, müssen ihren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst zahlen.
Zu diesem Beitrag erhalten sie vom Träger der Rentenversicherung einen Zuschuß. Er ist so hoch wie der Beitragsanteil, den der Träger der Rentenversicherung bei einem in der Krankenversicherung versicherungspflichtigen Rentner zu zahlen hat.
Rentner, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit abgeschlossen haben, erhalten ebenfalls einen Zuschuß zu ihren Aufwendungen. Er ist so hoch wie bei den in der Krankenversicherung freiwillig versicherten Rentnern.
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