Begrenzungsregelung (neue Bundesländer)
Mit der Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehem. DDR in das geltende Rentenrecht, erfolgt eine Begrenzung der Ansprüche und Anwartschaften für die Rentenhöhe an Werte, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung höchstens möglich sind. Bei Personen, die in einem engeren Verhältnis zum ehemaligen politischen System gestanden haben, erfolgen zusätzliche Begrenzungen.
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