| Leistung |
Bis 12/ 2003 |
Ab 01/ 2004 |
Ausnahmen |
Erläuterungen |
Lösungen |
Ambulante ärztliche Behandlung |
Zuzahlungsfrei |
Zuzahlung ab dem 18 LJ. je Quartal 10 € für jeden ersten Besuch eines Arztes, es sei denn es liegt die Überweisung eines anderen Arztes aus dem selben Quartal vor |
Kontrollunter- suchungen beim Zahnarzt, Vorsorgeunter- suchungen- und Früherkennungs- untersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen. |
Egal wie oft Sie zu einem Arzt gehen, oder wie oft Sie zu verschiedenen Ärzten gehen, sofern Sie eine Überweisung vorlegen können, zahlen Sie pro Quartal nicht mehr als 10 € |
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Ambulante Soziotherapie |
Zuzahlungsfrei |
Zuzahlung 10 Prozent je Leistungstag, mind. 5 max. 10 € |
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Ambulante Rehabilitations Leistungen |
Zuzahlung 9 € pro Tag |
Zuzahlung 10 € pro Tag |
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Ambulante Rehabilitations- leistung als Anschluss- heilbehandlung |
Zuzahlung 9 € für max 14 Tage |
Zuzahlung 10 € für max.28 Tage |
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Arzneimittel Verbandmaterial |
Zuzahlungen kl. Packung 4,-€, mittlere Packung 4,50,- € große Packung 5,- € |
Zuzahlung 10 % mind. 5,- höchstens 10,- € |
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Bsp.: Medikamenten- kosten 10,- € Zuzahlung mind. 5,-€ Medikamenten- kosten 75 % Zuzahlung 10 % also 7,50,- € Medikamenten- kosten 150,- € Zuzahlung max. 10,- € |
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Brillen und Sehhilfen |
Kosten wurden übernommen außer für die Brillengestelle |
Kosten werden grundsätzlich nicht mehr übernommen |
Für Kinder bis zum vollendeten 18 Lj besteht weiterhin ein Leistungs- anspruch. Ältere Versicherte erhalten Kostenzuschüsse nur noch bei schwerer Sehbeein- trächtigung |
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| Entbindungsgeld |
Einmalig 77,- € |
gestrichen |
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| Fahrtkosten |
Eigenanteil betrug 13,- € bei Fahrten zur stationären Krankenhaus- behandlung, Rettungsfahrten, Krankentransporten zu ambulanter Behandlung, die zur Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlungen dienten, volle Kostenübernahme bei Härtefällen |
Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig Kostenübernahme bei Härtefällen gestrichen |
Wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen, können Kosten übernommen werden. Eigenanteil 10 % mind 5 ,- € max. 10,- € bei Fahrten zur stationären KH-behandlung, Rettungsfahrten, Krankentransporten zu ambulanter Behandlung, die zur Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlungen dienen |
Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern werden nur noch bei zwingender medizinischer Notwendigkeit bezahlt.Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur noch in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse bezahlt. |
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Häusliche Pflege |
Zuzahlungsfrei |
Zuzahlung 10 % je Leistungstag max. für 28 Kalendertage je Kalenderjahr sowie 10,- € je Verordnung |
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| Heilmittel |
Zuzahlung15 % der Kosten |
Zuzahlung 10 % der Kosten des verordneten Mittels zzgl. 10,- € je Verordnung |
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Bsp.: Wenn auf einem Rezept 6 Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10,- € für die Verordnung und zusätzlich 10 % der Kosten pro Massage. |
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| Hilfsmittel |
Zuzahlung 10 % |
Zuzahlung 10 % für jedes Hilfsmittel, mind. 5,-€ max. 10,- € aber in keinem Fall mehr als das Mittel kostet |
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (Windeln bei Inkontinenz) Zuzahlung 10 % je Verbrauchseinheit max. 10,- € pro Monat |
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Krankengeld bei Arbeits- unfähigkeit |
Finanzierung erfolgte zu jeweils 50 % durch die Arbeitgeber und die Versicherten selbst. |
Ab 01.07.2005 erfolgt die Finanzierung allein durch die Arbeitnehmer über einen Zusatzbeitrag von 0,5 % |
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Krankenhaus- behandlung |
Zuzahlung 9,- € pro Tag für max. 14 Tage pro Kj. |
Zuzahlung 10,- € pro Tag für max. 28 Tage pro Kj. |
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Künstliche Befruchtung |
Kostenübernahme von bis zu vier Versuchen |
Kostenübernahme von bis zu drei Versuchen |
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Höchstalter Frauen 40 Jahre / Männer 50 Jahre. Die Krankenkasse muß vor der Behandlung einen Behandlungsplan genehmigen und trägt max. 50 % der Kosten die bei ihrem versicherten anfallen |
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medizinische Rehabilitation für Mütter / Väter |
Zuzahlung 9,- € pro Tag |
Zuzahlung 10,- € pro Tag |
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Stationäre Rehabilitation |
Zuzahlung 9,- € pro Tag |
Zuzahlung 10,- € pro Tag |
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Stationäre Vorsorge- untersuchung |
Zuzahlung 9,- € pro Tag |
Zuzahlung 10,- € pro Tag |
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| Sterbegeld |
525,- € pro Mitglied 262,50 € Familienmitversicherte |
gestrichen |
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| Sterilisation |
Kostenübernahme |
Kostenübernahme nur noch bei durch Krankheit erforderliche Sterilisation |
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| Zahnersatz |
Prozentuale Bezuschussung je nach Bonusheft zwischen 50- 65 % |
Bleibt im GKV Leistungskaktalog, mit befundbezogenen Festzuschüssen. Versicherte müssen jedoch ab 01.07.2005 für Zahnersatz einen Zusatzbeitrag von 0,4 % leisten. |
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Befundbezogene Festzuschüsse beziehen sich nicht auf die med. notwendige Versorgung im Einzellfall, sondern auf eine pauschale Regelversorgung. Kosten oberhalb der Festzuschüsse tragen die Versicherten selbst. Für regelmäßige Vorsorge wird ein Bonus gewährt (der Festzuschuss erhöht sich). |
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| Zuzahlung |
Einkommensabhängige vollständige Zuzahlungsbefreiung, teilweise Befreiung bei Überschreiten bestimmter einkommens- abhängiger Belastungen, vollständige Befreiung chronisch Kranker |
Zuzahlungen immer bis 2 % des jährl. Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke beträgt die Einkommensgrenze 1 %, vorausgesetzt, es handelt sich um schwerwiegende chronische Erkrankungen |
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