GKV Modernisierungsgesetz

 

Leistung Bis 12/ 2003 Ab 01/ 2004 Ausnahmen Erläuterungen Lösungen
Ambulante
ärztliche
Behandlung
Zuzahlungsfrei Zuzahlung ab dem 18 LJ. je Quartal 10 € für jeden ersten Besuch eines Arztes, es sei denn es liegt die Überweisung eines anderen Arztes aus dem selben Quartal vor Kontrollunter-
suchungen beim Zahnarzt, Vorsorgeunter-
suchungen- und Früherkennungs-
untersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Egal wie oft Sie zu einem Arzt gehen, oder wie oft Sie zu verschiedenen Ärzten gehen, sofern Sie eine Überweisung vorlegen können, zahlen Sie pro Quartal nicht mehr als 10 €  
Ambulante
Soziotherapie
Zuzahlungsfrei Zuzahlung 10 Prozent je Leistungstag, mind. 5 max. 10 €      
Ambulante
Rehabilitations
Leistungen
Zuzahlung 9 € pro Tag Zuzahlung 10 € pro Tag      
Ambulante
Rehabilitations-
leistung als
Anschluss-
heilbehandlung
Zuzahlung 9 € für max 14 Tage Zuzahlung 10 € für max.28 Tage      
Arzneimittel
Verbandmaterial
Zuzahlungen
kl. Packung 4,-€, mittlere Packung 4,50,- € große Packung 5,- €
Zuzahlung 10 % mind. 5,- höchstens 10,- €   Bsp.: Medikamenten-
kosten 10,- € Zuzahlung mind. 5,-€ Medikamenten-
kosten 75 % Zuzahlung 10 % also 7,50,- € Medikamenten-
kosten 150,- € Zuzahlung max. 10,- €
 
Brillen und
Sehhilfen
Kosten wurden übernommen außer für die Brillengestelle Kosten werden grundsätzlich nicht mehr übernommen Für Kinder bis zum vollendeten 18 Lj besteht weiterhin ein Leistungs-
anspruch. Ältere Versicherte erhalten Kostenzuschüsse nur noch bei schwerer Sehbeein-
trächtigung
   
Entbindungsgeld Einmalig 77,- € gestrichen      
Fahrtkosten Eigenanteil betrug 13,- € bei Fahrten zur stationären Krankenhaus-
behandlung, Rettungsfahrten, Krankentransporten zu ambulanter Behandlung, die zur Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlungen dienten, volle Kostenübernahme bei Härtefällen
Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig Kostenübernahme bei Härtefällen gestrichen Wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen, können Kosten übernommen werden. Eigenanteil 10 % mind 5 ,- € max. 10,- € bei Fahrten zur stationären KH-behandlung, Rettungsfahrten, Krankentransporten zu ambulanter Behandlung, die zur Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlungen dienen Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern werden nur noch bei zwingender medizinischer Notwendigkeit bezahlt.Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur noch in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse bezahlt.  
Häusliche
Pflege
Zuzahlungsfrei Zuzahlung 10 % je Leistungstag max. für 28 Kalendertage je Kalenderjahr sowie 10,- € je Verordnung      
Heilmittel Zuzahlung15 % der Kosten Zuzahlung 10 % der Kosten des verordneten Mittels zzgl. 10,- € je Verordnung   Bsp.: Wenn auf einem Rezept 6 Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10,- € für die Verordnung und zusätzlich 10 % der Kosten pro Massage.  
Hilfsmittel Zuzahlung 10 % Zuzahlung 10 % für jedes Hilfsmittel, mind. 5,-€ max. 10,- € aber in keinem Fall mehr als das Mittel kostet Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (Windeln bei Inkontinenz) Zuzahlung 10 % je Verbrauchseinheit max. 10,- € pro Monat    
Krankengeld
bei Arbeits-
unfähigkeit
Finanzierung erfolgte zu jeweils 50 % durch die Arbeitgeber und die Versicherten selbst. Ab 01.07.2005 erfolgt die Finanzierung allein durch die Arbeitnehmer über einen Zusatzbeitrag von 0,5 %      
Krankenhaus-
behandlung
Zuzahlung 9,- € pro Tag für max. 14 Tage pro Kj. Zuzahlung 10,- € pro Tag für max. 28 Tage pro Kj.      
Künstliche
Befruchtung
Kostenübernahme von bis zu vier Versuchen Kostenübernahme von bis zu drei Versuchen   Höchstalter Frauen 40 Jahre / Männer 50 Jahre. Die Krankenkasse muß vor der Behandlung einen Behandlungsplan genehmigen und trägt max. 50 % der Kosten die bei ihrem versicherten anfallen  
medizinische
Rehabilitation
für Mütter /
Väter
Zuzahlung 9,- € pro Tag Zuzahlung 10,- € pro Tag      
Stationäre
Rehabilitation
Zuzahlung 9,- € pro Tag Zuzahlung 10,- € pro Tag      
Stationäre
Vorsorge-
untersuchung
Zuzahlung 9,- € pro Tag Zuzahlung 10,- € pro Tag      
Sterbegeld 525,- € pro Mitglied 262,50 € Familienmitversicherte gestrichen      
Sterilisation Kostenübernahme Kostenübernahme nur noch bei durch Krankheit erforderliche Sterilisation      
Zahnersatz Prozentuale Bezuschussung je nach Bonusheft zwischen 50- 65 % Bleibt im GKV Leistungskaktalog, mit befundbezogenen Festzuschüssen. Versicherte müssen jedoch ab 01.07.2005 für Zahnersatz einen Zusatzbeitrag von 0,4 % leisten.   Befundbezogene Festzuschüsse beziehen sich nicht auf die med. notwendige Versorgung im Einzellfall, sondern auf eine pauschale Regelversorgung. Kosten oberhalb der Festzuschüsse tragen die Versicherten selbst. Für regelmäßige Vorsorge wird ein Bonus gewährt (der Festzuschuss erhöht sich).  
Zuzahlung Einkommensabhängige vollständige Zuzahlungsbefreiung, teilweise Befreiung bei Überschreiten bestimmter einkommens-
abhängiger Belastungen, vollständige Befreiung chronisch Kranker
Zuzahlungen immer bis 2 % des jährl. Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke beträgt die Einkommensgrenze 1 %, vorausgesetzt, es handelt sich um schwerwiegende chronische Erkrankungen