Leistungserbringung

Bei einem Zusatzversicherten werden die Leistungen z.B. eines Arztes zwischen zwei Kostenträgern GKV und PKV erstattet.


Die GKV schließt zur Versorgung der Versicherten mit den Interessenverbänden der Ärzte, Apotheker und der Krankenheilanstalten etc. Verträge ab. Nach Vorlage der Versichertenkarte werden die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen von den Mitgliedern der oben genannten Interessenverbände behandelt. Die finanzielle Gegenleistung aus diesen Verträgen erbringt die GKV an die entsprechenden kassenärztlichen Vereinigungen, die wiederum im Anschluss mit den bei Ihnen angeschlossenen Interessenmitgliedern abrechnen. Die von der GKV zu erbringenden Leistungen werden weiterhin nach diesem System abgegolten.


Die vom Arzt erbrachten und den Leistungskatalog der GKV übersteigenden Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.


Durch die Behandlung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Arzt und dem Patienten. Der Patient erhält entweder direkt von seinem Arzt oder, wenn dieser die Abrechnungsmodalitäten abgibt, von einer PVS (Privat Verrechnungs Stelle) eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Sie können Ihren Arzt sofort selbst bezahlen, oder Sie reichen die Rechnung zur Überprüfung und Erstattung bei Ihrem privaten Krankenversicherer ein, warten den Geldeingang auf Ihrem Konto ab und begleichen die Arztrechnung erst im Anschluss ( z.B. Zahnarzt ).


Damit Sie bei einer stationären Zusatzversicherung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mit größeren Summen in Vorleistung gehen müssen, erhalten Sie von Ihrem privaten Krankenversicherer eine Chip-Card, auf der alle Daten über den Versicherungsumfang wie Regelleistungen, Wahlleistungen, Zweibett- oder Einbettzimmer etc. aufgeführt sind. Diese Karte enthält auch alle übrigen verwaltungsrelevanten Daten, so dass das Krankenhaus direkt mit Ihrem Versicherer abrechnen kann.

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