Es empfiehlt sich die Versicherungspolice mitzunehmen, zumindest aber die Versicherungsnummer und die speziellen Notfallnummern Ihres Versicherers aufzuschreiben und diese Daten mit zu nehmen, damit Sie auch von Unterwegs Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen können.
Was ist im Krankheitsfall zu tun?
Ambulante Behandlungen:
Vor Ort bezahlen Sie bitte die Rechnung zunächst selbst und achten Sie darauf, dass die Rechnung folgende Daten enthält:
Bei Behandlung im Krankenhaus muss die Rechnung zudem das Aufnahme- und das Entlassungsdatum enthalten. Bei längeren stationären Behandlungen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu Ihrem Versicherer, um eine mögliche direkte Rechnungsbegleichung zu veranlassen.
Immer dann, wenn umfangreiche und somit auch kostspielige Behandlungen, Untersuchungen etc. anstehen, empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme zu Ihrem Versicherer, um eine Deckungszusage einzuholen bzw. die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Für den Fall, dass ein Rücktransport aus dem Ausland notwendig wird, benennt der Versicherer Ihnen eine Tag und Nacht besetzte Notrufnummer, der dort Dienst tuende Arzt wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise etc. erklären.
Nach Ihrer Rückkehr senden Sie die Originalbelege bitte an Ihren Versicherer.

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