Krankenzusatzversicherung - Auslandsreise-Krankenversicherung / Erstattungsfälle
 
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Erstattungsfälle

Es empfiehlt sich die Versicherungspolice, zumindest aber die Versicherungsnummer, mitzunehmen und die speziellen Notfallnummern Ihres Versicherers aufzuschreiben und diese Daten mitzunehmen, damit Sie auch von unterwegs Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen können.


Was ist im Krankheitsfall zu tun?



1. Ambulante Behandlungen:


Vor Ort bezahlen Sie bitte die Rechnung zunächst selbst und achten Sie darauf, dass die Rechnung folgende Daten enthält:


  • Name der behandelten Person
  • Bezeichnung der Krankheit
  • Name und Preis des Medikaments
  • Angabe der einzelnen Leistungen und möglichst auch der einzelnen Behandlungsdaten

2. Stationäre Behandlungen:


Bei Behandlung im Krankenhaus muss die Rechnung zudem das Aufnahme- und das Entlassungsdatum enthalten. Bei längeren stationären Behandlungen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu Ihrem Versicherer, um eine mögliche direkte Rechnungsbegleichung zu veranlassen.


Immer dann, wenn umfangreiche und somit auch kostspielige Behandlungen, Untersuchungen etc. anstehen, empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme zu Ihrem Versicherer, um eine Deckungszusage einzuholen bzw. die weitere Vorgehensweise abzuklären.


Für den Fall, dass ein Rücktransport aus dem Ausland notwendig wird, benennt der Versicherer Ihnen eine Tag und Nacht besetzte Notrufnummer, der dort Dienst habende Arzt wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise etc. erklären.


Nach Ihrer Rückkehr senden Sie die Originalbelege bitte an Ihren Versicherer.



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