Beispiel 2

Erstattet werden die Kosten ambulanter Heilbehandlungen, und zwar für:


Naturheilverfahren


Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen nach Maßgabe des jeweils gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bis zu den dort festgelegten Mindestsätzen. In diesem Umfang werden auch Kosten sonstiger üblicherweise durchgeführter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erstattet, die sich in der Praxis als erfolgversprechend bewährt haben (vgl. § 4 Abs. 6 MB/KK 94) und sich aus dem als Anlage beigefügten Verzeichnis ergeben.


Das Verzeichnis wird neuen Erkenntnissen laufend angepaßt und ist beim Versicherer erhältlich. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen des jeweils gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker zu 100 %. Die Leistungen der GKV werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Erfolgt nachweislich keine Leistung der GKV, sind die Kosten für Naturheilverfahren gemäß Satz 1 zu 50 % erstattungsfähig.


Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren


Anhang zu den Tarifen mit ambulantem Versicherungsschutz


Über die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in der 1985 von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen Fassung (GebüH) enthaltenen Verrichtungen hinaus, sind folgende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden analog der jeweils aufgeführten Gebührenziffer des GebüH tarifgemäß erstattungsfähig:


Untersuchungs- oder Behandlungsmethode Erstattung analog Gebührenziffer
Akupressur   21.1
Akupunkturmassage   20.2
Augendiagnostik   14.1
Bach-Blüten-Therapie   19.5
Bioresonanztherapie   16.3
Blutsedimentationstest   12.14
Clusterdiagnostik   12.14
Colon-Hydro-Therapie   36.3
CO2-Quellgastherapie   25.9
Dermapunkturmassage   20.4 bzw. 20.5
Eigenblutbehandlung nach Garthe/mit UVB   25.10
Elektrohauttest   16.4
Elektromagnetischer Bluttest   13.1
Elektroneuraldiagnostik und   16.1
-therapie nach Croon (ENTH)   39.2
Farblichttherapie/Farbpunktur   20.6
Fußreflexzonentherapie   25.1 + 26.1
Gegensensibilisierung nach Theurer   12.14
Haarmineralanalyse   12.2
Harnschau, traditionell   13.1
HLB-Bradford-Bluttest   12.15
Kaelin-Test   21.1
Kinesiologie   21.1
Laser-Akupunktur   39.9
Laser-Therapie (Soft-Laser und Mid-Power-Laser)   16.1
Matrixregenerationstherapie   16.3
Mikromagnetfeldtherapie   2
Mikroökologische Therapie   16.3
Mora-Therapie   16.3
Neobioelektrische Therapie (NBT)   30.1
Ohrkerzenbehandlung   16.3
Regulationstherapie   25.11
Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie   39.10
Signaltherapien1   13.1
Spenglersan-Test   16.1
Stoffwechselregulation mit STT   15.1
Terminalpunktdiagnostik   16.1
Thermoregulationsdiagnostik   16.1
Vega-Test   16.1


Desweiteren sind auch für nachstehende Verfahren, die eine Analogbewertung nach dem GebüH nicht zulassen, Leistungen vorgesehen:


Die Kosten für Ayurveda, Organotherapie und Orthomolekulare Therapie, einschließlich Diagnostik, Arzneimittel und Physiotherapie sind tarifgemäß bis zu 150,- Euro je Kalenderjahr für alle drei Verfahren zusammen erstattungsfähig. Die Jahreshöchstleistung errechnet sich aus dem versicherten Prozentsatz.


Das Leistungsverzeichnis wird neuen Erkenntnissen angepaßt.

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