Zum Schulstart – Diese Versicherungen sollten alle Kinder haben

Mit nur wenigen Policen lässt sich ein Schulkind grundlegend absichern. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Kinder und einen Ausblick, welche Policen später interessant werden könnten.

Besonders zum Schulstart ändert sich einiges. Kinder erhalten mehr Eigenverantwortung, der Weg zur Schule ist eventuell länger als der zum Kindergarten und wird schon oft von den Kindern selbst gemeistert. Auch feiern einige Kinder ihren 7. Geburtstag und werden so im engen Rahmen deliktfähig – bis auf den Straßenverkehr, dort wird die Grenze erst ab 10 Jahren überschritten.

Was leistet der Staat? Die staatliche Unfallversicherung für Kinder

Kinder, die staatliche Einrichtungen, wie Kinderkrippe, Kindergarten, die Schule oder auch anschließend den Hort besuchen, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dieser Schutz gilt auch auf dem Schulweg und auf dem Weg nach Hause. Natürlich auch während schulischer Veranstaltungen, wie Unterricht, der Pausen, Wandertage, Ausflüge, Besichtigungen, Klassenfahrten usw. So lange die Veranstaltung schulisch organisiert wurde und unter der Aufsicht von Erziehern, Lehrern oder beauftragten Eltern steht, werden die Kosten eines Unfalls vom Staat übernommen. Dazu gehören die Kosten ambulanter sowie stationärer Behandlungen. Bleibende Gesundheitsschäden werden durch eine Rente langfristig vom Staat unterstützt.

Alles außerhalb der staatlichen Fürsorge und Aufsicht muss privat abgesichert werden.

Die private Unfallversicherung – Invaliditätsversicherung – Kinderinvaliditätsversicherung

Außerhalb der Schule greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr. Daher müssen Eltern ihre Kinder mit einer privaten Unfallversicherung absichern. So werden Kosten, die aus einem Unfall resultieren aufgefangen und die Familie vor den negativen wirtschaftlichen Folgen bewahrt. Eltern sollten ihre Unfallversicherung überprüfen, ob die Kinder mit eingeschlossen werden können.

Die Invaliditätsversicherung unterstützt Eltern und Kinder bei einer krankheitsbedingten Invalidität. Besonders gute Tarife erweitern den Schutz und leisten auch für impfbedingte oder durch Medikamente verursachte Invalidität.

Ganz toll sind Policen, die beides kombinieren und somit zwei separate Tarife erübrigen. Hier gilt es, je mehr die Versicherung leistet, desto besser ist es. Dementsprechend steigt aber auch die Prämie.

Die Policen der Eltern überprüfen und Haftung erweitern

Eltern sollten auch ihren eigenen Versicherungsschutz überprüfen. Ganz wichtig sind Policen der Risiko-Lebensversicherung, die im Falle des Todes den Partner bzw. das Kind finanziell absichern. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine lohnende Investition, die den erreichten Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit langfristig sichert.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollten Eltern prüfen, inwieweit das Kind mit eingeschlossen werden kann. Oft ist es eigentlich kein Problem. Besonders wichtig ist die private Haftpflichtversicherung, da Kinder ab 7 Jahren als deliktfähig gelten und entsprechend haften müssen bzw. ihre Eltern stellvertretend. Empfehlenswert ist auch die Erweiterung auf delikunfähige Kinder, also Kinder die jünger als 7 Jahre sind. Das kann viel Streit und eventuelle Gerichtsverhandlungen ersparen, sollte jemand wenig Nachsehen mit dem Kind haben.

Über diese Versicherungen können Eltern nachdenken

Einige Versicherungen erweitern den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung um interessante Punkte, die so von den Krankenkassen nicht geleistet werden.

Stationäre Zusatzversicherung: Die sogenannte Krankenhaus-Zusatzversicherung leistet beispielsweise für eine besondere Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer oder für die Behandlung durch den Chefarzt der Station. Mit einer derartigen Zusatzversicherung wird aus dem Kind ein Privatpatient mit allen Vorteilen.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung: Mittlerweile entscheiden sich viele Menschen für eine Behandlung außerhalb der üblichen Schulmedizin. Viele Krankenkassen ziehen dem Trend hinterher und bieten ihren Versicherten entsprechende Leistungen für Heilpraktiker und alternative Medizin. Leider sind immer noch viele Behandlungsmöglichkeiten nicht erstattungsfähig. Darunter auch die Behandlung durch einen Osteopathen, die beispielsweise bei dem KISS-Syndrom wichtig wird. Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung hilft dabei, derartige Leistungen trotzdem kostengünstig zu erhalten.

Zahnzusatzversicherung: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten viel für Kinder. Jedoch wird die besonders teure Kieferorthopädie nicht in vollen Rahmen unterstützt. Medizinisch relevante Behandlungen werden vollständig geleistet. Kosmetische Behandlungen hingegen, die leichten Fehlstand korrigieren sollen, müssen die Eltern nahezu komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Das kann sehr schnell sehr teuer werden. Kann man einschätzen, dass sich ein Fehlstand entwickeln wird (auch Überbiss und ähnliches), empfiehlt es sich, über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nachzudenken.