Der dritte Teil unserer Reihe.
Die KFZ-Versicherung
Besitzt man ein Auto, muss man es versichern. Mindestens über eine KFZ-Haftpflicht. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit das Auto mit einer Kaskoversicherung zu versichern. Die KFZ-Haftpflicht ist Pflicht und ohne eine derartige Versicherung kann man das Auto nicht anmelden. Kaskoversicherungen sind keine Pflichtversicherungen, schützen aber den Besitzer des Fahrzeugs vor hohen Kosten, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Sie ist Grundlage zur Zulassung eines Autos. Erst holt man sich eine Bestätigung bei einem Versicherer, meldet das Auto an und lässt sich das dann nochmals (bestenfalls) vom selben Versicherer bestätigen. Somit ist das Auto zugelassen und für den Straßenverkehr versichert. Mit der Haftpflichtversicherung werden Schäden abgewickelt, die durch das eigene Fahrzeug anderen zugefügt wurden. Dazu zählen u.a. Schäden an anderen Fahrzeugen, Häuser, Leitplanken aber auch Personen bzw. Mitfahrern (daher ist eine Insassenversicherung unnötig). Da die Schadensumme recht hoch ausfallen kann, sollte entsprechend hoch versichert werden – 100 Millionen Euro sind Richtwert.
Neulinge in der KFZ-Haftpflicht starten meist mit 230 % des Beitrages. Rabatte bekommt man durch Fahrerfahrung und Unfallfreiheit. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich die Rabatte von Familienmitgliedern übertragen zu lassen. Dann wird die KFZ-Haftpflichtversicherung entsprechend günstiger.
Für das Ausland gilt: Eine „Mallorca-Police“ sollte schon dabei sein. Dann ist man im europäischen Ausland gut abgesichert. Alles was weiter weg liegt, muss über eine Traveler-Police versichert werden.
Der „zweite Teil“ der KFZ-Versicherung: Die Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug. Grundsätzlich gibt es zwei Formen – Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Wobei die Vollkaskoversicherung auch ohne die Leistungen der Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden kann. Das wird aber selten gemacht und ist nur in speziellen Fällen zu empfehlen. Eine Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung kann frei gewählt werden und beeinflusst die Prämienhöhe.
Welche Form gewählt werden soll, hängt von der Liebe zum eigenen Fahrzeug ab. Neue Fahrzeuge, besonders die, die noch über einen Kredit abbezahlt werden, sollten mit einer Vollkasko, welche die Teilkaskoversicherung mit einschließt, abgesichert werden. Bis zu acht Jahre alte Fahrzeuge mit einer Teilkaskoversicherung. Bei älteren Fahrzeugen reicht auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung aus. Wer aber sein altes Auto vergöttert, kann auch eine Kaskoversicherung abschließen, ohne auf das Alter zu achten. Eine Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung und immer freiwillig.
Ein kurzer Abriss über die Reichweite der Kaskoversicherungen:
Teilkaskoversicherung:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl, auch Einbruch und Diebstahl von Installationen
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
- Zusammenstoß mit Haarwild (Definition nach dem deutschen Bundesjagdgesetz. Zusammenstöße mit Rentieren in Norwegen werden nicht ersetzt, da es kein Haarwild nach deutschem Recht ist!!!)
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbiss usw.
Vollkaskoversicherung:
- Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug (gilt auch für selbstverschuldete Unfälle)
Der genaue Leistungskatalog sollte beim Versicherer eingesehen werden.
Jede Veränderung am Fahrzeug, Tuning, größeres Radio etc. müssen bei Versicherer gemeldet werden, da diese sonst nicht mit versichert werden bzw. der Versicherungsschutz auch erlöschen kann.
Als Fahrer ist man entweder über eine Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder gar eine Fahrerunfallversicherung vor unmittelbaren und folgenden Kosten bzw. Einkommenseinbußen abgesichert.
Auslandsreisekrankenversicherung
Kostet nicht viel und sorgt dafür, dass im Ausland alles was notwendig ist, auch bezahlt wird. Ist die Erkrankung bzw. die Unfallfolgen besonders schwerwiegend bzw. langwierig, kümmert sich die Auslandsreisekrankenversicherung auch um einen Rücktransport in die Heimatregion.
Weitere Versicherung für die Reise sind:
Reiserücktrittversicherung / Reiseabbruchversicherung: Besonders bei teuren Reisen zu empfehlen. Erstattet die Kosten der Buchung, wenn man nicht fahren kann.
Reisegepäckversicherung: Braucht man eigentlich nicht. Sehr schwierig zu realisierende Vorgaben.
Wird was aus einem abgeschlossenen Hotelzimmer gestohlen oder direkt geraubt, tritt die Hausratversicherung ein.
Die Hausratversicherung
Eigene Wohnung, eigene Hausratversicherung. Ist der Versicherungsfall gegeben (steht in den Leistungsbeschreibungen), ersetzt die Hausratversicherung alles, was sich in der Wohnung befand. Eine Hausratversicherung lohnt sich für alle, die der Meinung sind, ihr Hab und Gut ist unersetzlich und wertvoll.
Sogar Fahrräder, die im eigenen Keller stehen, werden durch die Hausratversicherung ersetzt.
Wie schon gesagt: Der Versicherungsfall muss aufgelistet sein und auch zutreffen, sonst gibt es kein Geld von der Hausratversicherung.
Pauschal gesagt: Nicht pauschal versichern! Lieber den Wert der zu versichernden Gegenstände ermitteln. Hausratversicherungen die z.B. nach Quadratmeterzahl berechnet werden, können oft teurer werden. Also, lieber mal rechnen und prüfen, welche Art der Hausratversicherung die geeignete ist.