Änderungen der U-Untersuchungen ab 09/2016
U-Untersuchungen – Wenn Sie kleine Kinder im Vorschulalter haben, besitzen Sie für jedes Kind ein gelbes Heft, in dem alle Untersuchungen und Impfungen dokumentiert werden. Schon seit den 70er Jahren werden diese Hefte von den Ärzten ausgegeben und geführt. Ab dem 01. September 2016 gab es folgende Änderungen bei den Vorsorgeuntersuchungen. Was das für Sie und Ihr Kind bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.
Das änderte sich ab 1. September 2016
Das kleine gelbe Heft hat jede Familie mit Kindern. Nach der Geburt des Kindes bekommen Eltern das Untersuchungsheft, in dem alle wichtigen Untersuchungen und Vermerke eingetragen werden. Bis zur Einschulung können Sie so alle wichtigen Termine und U-Untersuchungen Ihres Sprösslings im Blick behalten. Hier werden die geregelten Untersuchungen von der U 1 bis zur U 9 eingetragen. Entwicklung und Wachstum werden festgehalten, Seh – und Hörfähigkeit werden getestet und ebenfalls dokumentiert. Das Untersuchungsprogramm stammt ursprünglich aus den 70er Jahren. Ab dem 01. September dieses Jahres liegt das neue gelbe Heft vor, da es bei den U-Untersuchungen wichtige Ergänzungen gibt.
Wer bekommt das neue Heft?
Von der Hebamme oder der Geburtsklinik bekommen Eltern von Neugeborenen gleich nach der Geburt das neue Heft. Eltern mit Kleinkindern, die ihre Untersuchungen bis zur U 6 bereits absolviert haben, bekommen das neue gelbe Heft zusätzlich zu ihrem alten. Befunde, die bereits im alten Heft verzeichnet wurden, werden aber nicht ins neue übertragen, sondern bekommen einzelne Einlegeblätter zum Einheften.
Voraussichtlich haben alle Kinderärzte das neue Heft pünktlich ab dem 01. September 2016 eingeführt. Sollten Sie das neue Heft nicht erhalten haben, so fragen Sie gezielt danach.
Welche Änderungen sind in dem neuen Untersuchungsheft enthalten?
Die Neuregelung ist dazu da, die Gesundheit
von kleinen Kindern besser zu beaufsichtigen. Das Kindergesundheitsprogramm ist ein wichtiger Schritt für die Gesundheitsvorsorge. Verbesserungen sind vor allem in den Bereichen der Entwicklung der Fein – und Grobmotorik sowie der Sprache und Sehleistung vorgesehen.
Eine neue Einführung ist das Mukoviszidose – Screening für Neugeborene. Diese Drüsenkrankheit wirkt sich schädlich auf die Lungen – und Darmfunktion aus und kann zum frühzeitigen Tod führen. Mukoviszidose ist bisher unheilbar. Lässt sich die Krankheit jedoch frühzeitig diagnostizieren, kann eine höhere Lebenserwartung erzielt werden. Allein durch die Entnahme eines Blutstropfens des Neugeborenen kann die Krankheit schnell und effektiv erkannt werden.
Kritikpunkte seitens der Kinderärzte
Viele Kinderärzte sind eher enttäuscht über das neue Programm. Die Früherkennung psychischer Krankheiten, wie zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten, wird nicht zur Genüge in Augenschein genommen. Vor allem für Kinder, die sich im Vorschulalter befinden, wäre es wichtig, die Konzentrationsfähigkeit zu testen, um später entstehende Probleme vorzubeugen.
Praktische Vorteile des neuen Hefts
Das neue Heft beinhaltet eine herausnehmbare Teilnahmekarte. In Schulen und Kindergärten können Eltern nun bequem die Teilnahme an Frühuntersuchungen nachweisen, ohne persönliche Informationen – wie zum Beispiel ärztliche Befunde und den Entwicklungsstand des Kindes – an Dritte weiterzugeben. Meldet man sein Kind in der Kita an, so kann man mit der Teilnahmekarte eindeutig nachweisen, dass das Kind alle nötigen Impfungen im Laufe der Zeit bekommen hat. Massenhaften Erkrankungen an Masern oder anderen Krankheiten in Schulen und Kindergärten kann so gezielt vorgebeugt werden.
U-Untersuchungen von Schulkindern und Teenagern
Früherkennungsmaßnahmen im Vorschulalter werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, die die nicht übernommen werden, können nahezu komplett über eine Vorsorge-Zusatzversicherung abgedeckt werden.. Grundsätzlich sind die Untersuchungen von U 1 bis U 9 freiwillig. Einige Bundesländer dagegen behelfen sich mit einem staatlichen Einladungssystem, damit sich Eltern gezielt mit der Gesundheit ihrer Kinder beschäftigen und dieser wichtige Aspekt nicht in Vergessenheit gerät. Es werden teilweise sogar die Kosten für die erste Jugenduntersuchung J 1, die sich an 12- bis 14-Jährige richtet, von der Krankenkasse übernommen.
Anders schaut es mit den Untersuchungen aus, die im Grundschulalter und im späteren Jugendalter durchgeführt werden. Die U 10, U 11 sowie die J 2 werden zwar auch von den Krankenkassen bezahlt, ein gesetzlicher Anspruch darauf existiert jedoch nicht. Aus diesem Grund werden die gesetzlichen Regelungen vom gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und den Kassen noch überprüft.
Die Ausweitung der Leistungen fällt genauso in den noch zu überprüfenden Bereich. Demnach sollen sowohl Grundschüler als auch Teenager regelmäßig zu den Untersuchungen vorgeladen werden. Die drei Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und die J 2 sollen zur gesetzlichen Regelleistung der Krankenkassen werden. Das Präventionsgesetz steht allerdings noch in der Diskussion.