Versicherungen für Studierende / Auszubildende – Teil 2 – Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungen – diese sind wichtig!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet deutlich mehr als eine Unfallversicherung und auch in einem höheren Umfang. So wird eine Berufsunfähigkeit auch aus Krankheitsgründen oder auch aus psychischen Gründen abgesichert. Eine Unfallversicherung leistet hingegen nur bei einem Unfall.

Für Auszubildende ist die Anwendbarkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung leichter nachzuvollziehen als für Studierende. Schließlich ist mit der Ausbildung auch ein direktes Berufsziel verbunden. Bei Studierenden ist es etwas schwieriger ein Berufsziel auszumachen. Besonders musikalische und künstlerische Fächer sind schwierig einzustufen, aber auch geisteswissenschaftliche Fächer können nur sehr kompliziert erfasst werden. Hinzu kommt die Schwierigkeit, zu bestimmen, wann eine Berufsausübung nicht mehr möglich ist.

Pauschal lässt sich wenig über die Versicherbarkeit einzelner Studienrichtungen sagen. Eine relevante Aussage ist nur nach einer genauen Analyse möglich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nahezu unverzichtbar

Dennoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar und ein früher Eintritt sollte unbedingt überprüft werden. Die Vorteile sind enorm.

  • Schon während des Studiums bzw. der Ausbildung genießt man einen umfassenden Schutz und erhält bei eintretender Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen. Diese sollten möglichst 1000 Euro monatlich betragen.
  • Durch das niedrige Eintrittsalter besteht kaum Sorge, aus gesundheitlichen Gründen nicht angenommen zu werden. Zusätzlich sind die Prämien viel niedriger im Vergleich zu den Prämien älterer „Einsteiger“.

Zusammenfassend gesagt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt schon während der Ausbildung bzw. des Studium vor einem finanziellen Desaster im Fall einer Berufsunfähigkeit. Dazu ist sie für junge Menschen sehr günstig und sichert viele Vorteile im Vergleich zu einem späteren Abschluss.

Die wichtigsten Punkte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende und Auszubildende beinhalten sollte:

  • Ausschluss einer Erwerbsunfähigkeitsklausel. Sonst gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur für den angestrebten Beruf. Leistungen können dann nur bezogen werden, wenn überhaupt keine Möglichkeit des Erwerbs mehr existiert.
  • Da Studierende und Auszubildende oft nur eine begrenzte Leistung (meist 1000 Euro monatlich) absichern können, sollte im Vertrag eine Nachversicherungsgarantie vereinbart sein. Durch diese Garantie ist es bei Berufseintritt möglich, eine höhere Leistung zu versichern.
  • Einhergehend mit der Nachversicherungsgarantie sollte der Vertrag sich zu einem vollwertigen Vertrag umwandeln lassen.
  • Eine erneute Gesundheitsprüfung bei Berufseintritt sollte ausgeschlossen sein.

 

Das Allerwichtigste: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Laien nur schwer zu verstehen. Deshalb ist ein Profi, etwa ein Makler bzw. Vermittler, der wichtigste Ansprechpartner für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Natürlich können Sie auch einen Versicherungsvergleich nutzen.