Während er Arbeitszeit oder auf dem Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung ist jeder im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Allerdings nur, wenn man sich im Falle eines Unfalls auf den direkten Weg befunden hat. Ein kleiner Umweg zum Bäcker oder um das Kind bei seinen Freunden abzuholen, ist dann nicht mehr versichert. Ebenso besteht kein Unfallversicherungsschutz bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt.
Wer braucht eine private Unfallversicherung?
Im Grunde jeder, aber besonders Selbstständige, Hausfrauen, Kinder und Menschen im Ruhestand erhalten keine Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Andere, die ohne Beruf sind oder Vorerkrankungen haben, gehören ebenfalls zu denen, die mit einer Unfallversicherung einen Teil des Invaliditätsrisikos abdecken können.
Unfälle im Haushalt – Gefahren lauern überall
Es ist längst bekannt, dass gerade im Haushalt die meisten Unfälle passieren. Unfälle beim Kochen sind keine Seltenheit. Verbrühungen durch heißes Wasser, Schnittverletzungen durch Messer oder andere scharfe Gegenstände oder Verbrennungen durch heißes Fett gehören beispielsweise dazu. Da reicht ein unkonzentrierter Augenblick und schon ist es passiert. Auch Stürze von Leitern, beispielsweise beim Aufhängen der Vorhänge, können einen Beinbruch nach sich ziehen. Ob nun durch Leichtsinn oder versehentlich – wenn die Unfallfolgen dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann oder eine Berufsausbildung unmöglich wird, sorgt die private Unfallversicherung für eine lebenslange finanzielle Unterstützung.
Unfälle in der Freizeit – besonders Kinder sind betroffen
Sport in der Freizeit ist ein Vergnügen – nur nicht, wenn Verletzungen zur Arbeitsunfähigkeit führen. Vermeiden oder abmildern lassen sich Unfälle in der Freizeit nur bedingt, beispielsweise durch entsprechende Schutzkleidung. Dennoch sind Kinder tagtäglich Situationen ausgesetzt, die sich nur wenig bis gar nicht beeinflussen lassen. Alle Eltern hoffen natürlich, dass ihrem Kind nie etwas Schlimmes wiederfährt, aber wenn es dann doch dazu kommt, ist es eine Erleichterung zu wissen, dass das Kind sein Leben lang finanziell abgesichert ist. Mit nur ein paar Euro im Monat können Eltern ihren Kindern diesen privaten Unfallschutz mit auf den Weg geben.
Im Falle eines Falles – was wird ausgezahlt?
Wenn sich innerhalb eines Jahres herausstellt, dass durch einen Unfall Schäden bleiben, die zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führen, hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen. Durch den behandelnden Arzt wird der Grad der Invalidität bestimmt, wonach sich dann die Höhe der Entschädigung richtet. Dazu wird die sogenannte Gliedertaxe hinzugezogen. Die Gliedertaxe der unterschiedlichen Unfallversicherungen sollte vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung verglichen werden, da es große Unterschiede gibt.
Weitere Informationen zu Unfallversicherung finden Sie auf unseren Seiten zur privaten Unfallversicherung.