Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sofort mit den Behandlungen beginnen. Das wünschen sich viele Neukunden von ihrer Zahnzusatzversicherung. Sie sehen sich jedoch bei vielen Versicherern mit einer Wartezeit konfrontiert. Lesen Sie weiter, warum es Wartezeiten gibt und welche Anbieter bei welchen Tarifen auf eine Wartezeit verzichten.

Die Bedeutung der Wartezeit in den Tarifen zur Zahnzusatzversicherung

Die Wartezeit ist die Zeit zwischen Versicherungsbeginn und erster möglicher Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Die Versicherer haben eine Wartezeit für ihre Leistungen eingeführt, die einen sofortigen Anspruch verhindern und die Versicherungsgemeinschaft vor zu schnellen Forderungen schützen soll.

Wie lange sind die Wartezeiten für Leistungen der Zahnzusatzversicherung?

Im Allgemeinen 3 Monate und im Besonderen 8 Monate. Die allgemeinen Wartezeiten (3 Monate) gelten meist bei Zahnbehandlungen, die besonderen Wartezeiten (8 Monate) findet man bei Maßnahmen wie Zahnersatz oder auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen.

Bei Unfällen verzichten die Versicherer auf die Wartezeit und erstatten die notwendigen Maßnahmen.

Bei besonderen Tarifbedingungen kann ein Versicherungsnehmer von der Wartezeit befreit werden, wenn ein zahnärztliches Zeugnis vorliegt, das die Zahngesundheit bescheinigt.

Worauf besonders zu achten ist

Für zahnärztliche Maßnahmen, die während der Wartezeit durchgeführt werden, leistet der Versicherer nicht bzw. nur für den Teil, dessen Behandlungsdatum nach dem Ablauf der Wartezeit liegt.

Neben der Wartezeit erheben viele Versicherer noch zusätzlich eine Summenbegrenzung, welche die Leistungen in der Höhe einschränkt und für mehrere Jahre gilt. Darauf sollte bei der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung unbedingt geachtet werden. Erst recht, wenn mit einer frühzeitigen Behandlung gerechnet wird.

Welche Versicherer der Zahnzusatzversicherung verzichten auf eine Wartezeit? – Tarife der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Die Tarife der ERGO Direkt Versicherung verzichten komplett auf eine Wartezeit. Auch die R+V sieht bei ihren Zahnzusatzversicherungstarifen von einer Wartezeit ab. Bei der CSS verzichtet man teilweise auf die Wartezeit, hier kann man schon nach Versicherungsbeginn mit der Erstattung von Zahnbehandlungen rechnen.