Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung sichert gegen finanzielle Folgen von Unfällen aller Art ab. Die Versicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig und plötzlich durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis Gesundheitsschäden erleidet. Auch ein Sturz gilt in der Unfallversicherung als Unfall.

Die private Unfallversicherung hat als Hauptziel die finanzielle Absicherung und tritt im Fall einer Invalidität, also der dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ein. Somit sind viele Rückenprobleme, wie etwa Bandscheibenschäden in der Regel nicht abgedeckt. Ein Unfallereignis allein kann kaum die überwiegende Ursache gewesen sein.

Eine Unfallrente wird meist durch die private Unfallversicherung erst gezahlt, wenn ein bestimmter Invaliditätsgrad (z.B. 50 Prozent) erreicht ist. Hierfür wird zur Bestimmung die so genannte Gliedertaxe herangezogen. Der Arzt muss die Invalidität in einer Frist von zwölf Monaten feststellen und die dauerhafte Beeinträchtigung bescheinigen. Spätestens nach weiteren drei Monaten ist der Schaden an die private Unfallversicherung weiterzugeben.

Hierbei hat der Versicherte die Beweislast und muss zeigen, dass der vorgetragene Dauererschaden in Zusammenhang mit dem Unfallereignis steht, also dass auch tatsächlich ein Unfallereignis vorlag und zur Invalidität geführt hat. Anderenfalls kann es passieren das sich Vertreter der Unfallversicherung und der Versicherte vor Gericht wieder sehen.

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