Private Krankenversicherung Option für Studierende

Diesen Herbst kam es an deutschen Universitäten zu einem besonderen Andrang: Doppelte Abiturjahrgänge und das Aussetzen der Abijahrgänge sorgten dafür, dass die Zahlen der Studierenden drastisch anstiegen. Wer studiert, gehört zu den wenigen privilegierten Personen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können und in eine private Krankenversicherung eintreten können. Da beim Wechsel in die private Krankenversicherung der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse verbaut ist – zumindest für die Zeit des Studiums – lohnt es sich, eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn man sich für eine studentische Krankenversicherung interessiert.

Es war aber nicht zu erwarten, dass der Ansturm auf die Universitäten auch zu einem Ansturm auf die private Krankenversicherung führen würde. Wer noch in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist, wird natürlich wenig Ambitionen zeigen, aus dieser Versicherung auszutreten und zusätzliche Kosten für eine private Krankenversicherung aufzubringen. Anders sieht es zum Ende des Studiums aus. Wer über das neunte Semester kommt bzw. das 25. Lebensjahr überschreitet, muss auch in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag zahlen. Hier ist es möglich mit einer günstigen Versicherung für Studierende Geld einzusparen, ohne dass große Leistungslücken zu befürchten sind. Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, kann erste wichtige Informationen über einen kostenlosen Versicherungsvergleich studentische Krankenversicherung bekommen.

Es lohnt sich ferner darüber nachzudenken, was nach dem Studium kommen wird. Ist der Wechsel in ein Beamtenverhältnis (z.B. Referendariat) geplant? In diesen Fällen lohnt es sich, über die Zukunft in der privaten Krankenversicherung nachzudenken. Das gilt auch für Studierende, die nach dem Studium eine Tätigkeit in den „freien Berufen“ – Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten – anstreben, denn hier kann es sich lohnen, eine längere Perspektive einzukalkulieren. Auch wenn Zeiten in einem Angestelltenverhältnis folgen, z.B. Jahre als Assistenzarzt, kann man das Anwarterecht für eine private Krankenversicherung beibehalten.

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