Bundesversicherungsamt setzt sich für schnellen Wechsel zur privaten Krankenversicherung ein

Die meisten Ersatzkassen haben viele gut verdienende Mitglieder versichert, die nach Wegfall der 3-Jahres Wartefrist in die private Krankenversicherung wechseln wollen und das auch können. Derzeit verhindern nach Meinung der Versicherer die Bindefristen der Wahltarife den Wechsel in die PKV. Dieser Regelung will das Bundesversicherungsamt jetzt entgegentreten.

Nachteile durch Bindefrist

Für die Versicherten kann eine derartige Bindefrist erhebliche Nachteile mit sich bringen. Die private Krankenversicherung fordert zum Versicherungsbeginn einen Gesundheitscheck um mögliche Risikofaktoren auszuschließen. Wird der zu Versichernde innerhalb der Bindungsfrist schwer krank muss er mit erheblichen Risikozuschlägen rechnen, obwohl dieser schon früher zu einem Privatversicherer hätte wechseln können.

Nach Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes ist ein Versicherter, der die Jahresarbeitsentgeldgrenze überschritten hat, automatisch freiwillig versichert und somit an keine Kündigung gebunden. Lediglich ein Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung muss hier angezeigt werden. Somit steht die Versicherungsfreiheit über den Bindungsfristen der Wahltarife für die PKV. Wie der derzeitige Streit ausgeht, kann noch nicht vorhergesagt werden.

Es gibt Möglichkeiten

Für Wechselwillige gibt es aber einige Möglichkeiten, trotz fehlendem Beschluss auf der sicheren Seite zu stehen. Verweigert die GKV einen Wechsel, kann man eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung vereinbaren. Der Gesundheitszustand wird zu Beginn der Anwartschaft festgestellt und bleibt in der Form eingefroren.
Freiwillig versicherte können auch den Arbeitgeber veranlassen, die Beiträge der GKV nicht mehr zu überweisen und einfach in eine private Krankenversicherung wechseln. Klagen und Mahnungen seitens der GKV kann man mit dem Beschluss des Bundesversicherungsamtes entgegen treten.

Wechsel in die PKV müssen jedoch gründlich überdacht werden. Einen guten Vergleich der Leistungen und Tarife finden Sie »hier.