BU und PKV Antrag leichter

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sollte ab dem 1. Januar unter anderem auch die Anträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die private Krankenversicherung (PKV) vereinfachen. Denn insbesondere die Gesundheitsfragen waren für Antragsteller schwierig zu beantworten und später abgelehnte Leistungen wurden oft mit falschen oder fehlenden Angaben im Antragsformular begründet. Nach Startschwierigkeiten haben mittlerweile viele Versicherer nun die Fragen vereinfacht.

Größte Hürde sind für Kunden und Vermittler immer die Gesundheitsfragen. Viele sind unsicher was angegeben werden muss und wie lange in die Vergangenheit zurück. Auch hat nicht jeder seine gesamte Krankengeschichte im Kopf. Es fehlte meist eine präzise Fragestellungen im Antrag und viele Kunden hatten Probleme, weil die Fragen unverständlich oder vage formuliert waren.

Mit Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetz seit dem 1. Januar müssen Antragsteller nur noch angeben, wonach der Versicherer konkret fragt. Doch zunächst waren die neuen Fragen auch nicht viel einfacher. Beschwerden der letzten zehn Jahre, auch wenn sie nicht behandelt wurden, angeratene ärztliche Behandlungen oder körperliche Besonderheiten konnten viele Kunden nicht abschließend beantworten.

Nach vielerlei Beschwerden und deutlichen Abwertungen der Produkte in Marktanalysen, z.B. dem Rating des unabhängigen Analysenhauses Morgen & Morgen, sind nun die Anträge deutlich verbessert überarbeitet worden. Den auch den Versicherern ist klar, das eine Spitzenposition am Markt und die Wahl der Kunden eng mit einem Kundenfreundlichen Antrag zusammenhängt. Nur Aufgrund neuer Anträge konnten sich somit einige Anbieter im Ranking wieder deutlich verbessern.