Einbruchdiebstahl Schützen Sie sich richtig

Einbruchdiebstahl, die richtige Absicherung

Einbruchdiebstahl – Optimal vorbereitet und abgesichert

Immer häufiger machen sich Diebe durch einen Einbruchdiebstahl am Eigentum anderer zu schaffen, indem sie in ein fremdes Haus oder eine fremde Wohnung einsteigen und den dortigen Hausrat entwenden. Im Jahr 2015 gab es mehr als 170.000 Einbrüche sagt die Statistik. Um den eigenen Schaden in Grenzen zu halten, gibt es verschiedene Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruchdiebstahl. Zusätzlich sollte auf den Schutz durch eine Hausratversicherung nicht verzichtet werden. Außerdem ist es hilfreich, wenn man weiß, wie man sich in solch einem Fall richtig verhält. Wie Sie sich schützen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um präventiv gegen Einbrüche vorzugehen, erfahren Sie in dem nachfolgenden Artikel. Nutzen Sie den Ratgeber als Information für sich oder geben Sie ihn an Bekannte weiter.

Ratlosigkeit nach einem Einbruch muss nicht sein

Einbruchdiebstahl Schützen Sie sich richtigTim W. wohnt in einem Appartement in einem Mehrfamilienhaus. Er kommt aus dem Urlaub zurück und bemerkt an seiner Wohnungstür ungewöhnliche Spuren. Die Erholung einer schönen Reise ist schnell dahin, da er erkennt, dass es sich um Einbruchsspuren handelt. Als Herr W. die Wohnung betritt, sorgt das Chaos für die traurige Gewissheit. Alle Schränke und Schubladen sind durchwühlt und schon wird deutlich sichtbar, dass bei dem Einbruchdiebstahl auch zahlreiche Gegenstände entwendet wurden. Der Schock und die fehlende Erfahrung in solchen Fällen sorgen dafür, dass der Bestohlene nicht weiß, wie er sich jetzt richtig verhält oder noch wichtiger, was er unterlassen soll. Zudem steht eine wichtige Frage im Raum: Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Die Hausratversicherung – Finanzielle Sicherheit bei Einbrüchen

Einen Schaden verhindern kann sie nicht, aber die Hausratversicherung sorgt zumindest dafür, dass man nach dem Schrecken und Ärger durch den Einbruch nicht auch noch unter den finanziellen Folgen leiden muss. Der Name der Versicherung sagt bereits, dass der gesamte Hausrat versichert ist. Da dieser jedoch schwer zu ermitteln ist, gehen die meisten Versicherungen von einem Versicherungswert von ca. 650 EUR je qm Wohnfläche aus. Zu dem Hausrat gehören:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche
  • Gebrauchsgegenstände wie Kleidung
  • Haushaltsgeräte und Geschirr
  • Verbrauchsgegenstände wie Vorräte oder auch Wertsachen
  • Alle Gegenstände in der Garage
  • Besonders teure Hi-Fi-Geräte, Fernseher oder Fahrräder mit aufnehmen

WICHTIG: Die Hausratversicherung bezahlt bei einer Schadensregulierung den Wiederbeschaffungswert. Dieser Wiederbeschaffungswert umfasst die Kosten, die aufgebracht werden müssen, um gleichwertige Sachen zu kaufen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht also im Normalfall und vor allem bei älteren Sachen nicht dem damaligen Kaufpreis.

Die Hausratversicherung erstattet bei der Schadensregulierung neben dem Wiederbeschaffungswert auch Reparaturkosten, Aufwendungen bei Vandalismusschäden und eventuell notwendige Übernachtungskosten bei vorübergehend unbewohnbarer Wohnung.

Tarif berechnen
Einbruchdiebstahl
– Hierbei muss sich der oder die Täter mit einem Hilfsmittel Zugang zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung verschafft haben. Dies kann zum Beispiel ein Schraubenzieher, eine Brechstange, ein Dietrich oder beispielsweise ein einfacher Tritt, der die Tür sichtbar aus der Verankerung reißt, sein. Wichtig ist hierbei, dass sichtbare Spuren durch den Täter hinterlassen wurden.

Raub – Raub ist sozusagen die Steigerung von Einbruchdiebstahl. Hierbei wird ebenfalls fremdes Eigentum entwendet, jedoch wird dazu Gewalt angedroht oder angewendet. Diese kann entweder körperlich oder psychisch erfolgen. Auch allein die Androhung von Gewalt reicht aus, um den Tatbestand von Raub zu erfüllen.

Vandalismus – Wird sich unbefugt Zugang zu der Wohnung, dem Haus oder dem Objekt (z. B. einer Lagerhalle) verschafft und dabei zwar nichts entwendet, jedoch Schaden angerichtet, spricht man von Vandalismus. Bei diesem Einbruch werden beispielsweise Einrichtungsgegenstände zerstört oder Wände beschmiert.

Wissenswert: Wurde sich durch die Entwendung des Wohnungs- beziehungsweise des Hausschlüssels Zugang verschafft, tritt auch dafür die Hausratversicherung in Leistung. Jedoch gibt es hier natürlich Einschränkungen. Sollte beispielsweise grob fahrlässiges Verhalten des Eigentümers nachzuweisen sein, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder gar komplett verweigern.

Diese Pflichten haben Versicherte

In Versicherungsverträgen und im Versicherungsvertragsgesetz sind einige Pflichten festgeschrieben, die im Einbruchsfall berücksichtigt werden müssen. Werden Sie nicht befolgt, läuft die versicherte Person Gefahr, die Versicherungsleistung nur eingeschränkt oder gar nicht ausgezahlt zu bekommen.

Erste Regel: Einbruch umgehend bei der Polizei melden und anzeigen.
Zweite Regel: Die Versicherung sofort informieren
Dritte Regel: Schaden so gering wie möglich halten, demzufolge beschädigte Türen und Fenster provisorisch sichern. Diese Kosten werden oft durch die Versicherung übernommen.
Vierte Regel: Scheck- beziehungsweise Kreditkarten sperren.
Fünfte Regel: Eine sogenannte „Stehlgutliste“ anfertigen und der Versicherung sowie der Polizei aushändigen.

Was ist eine Stehlgutliste

Wer Opfer eines Einbruchs wird, erstellt am besten sofort, nachdem die Polizei die Wohnung nach Fingerabdrücken und Spuren untersuchte, eine Liste mit allen Gegenständen, die gestohlen oder beschädigt wurden. Die Polizei hält ein Musterformular für Sie bereit. Zudem ist es ratsam, teure Gegenstände zu markieren (Gravur oder UV-Stift) und zu fotografieren, um eine Wiedererkennbarkeit zu ermöglichen. Die Stehlgutliste fragt folgende Dinge ab:

  • Hersteller, Marke, Typ Bezeichnung
  • Unverwechselbare Merkmale
  • Individual-Nr., Kennzeichen, Position
  • Händler, Ort, Kaufdatum
  • Neupreis
  • Geschätzter Zeitwert
  • Vorhandene Belege, Dokumente

Einbruch entdeckt – So verhalten Sie sich richtig

Abgesehen davon, dass man sich die Szenarien eines Einbruchs natürlich nicht wünscht, sollte man sich immer bewusst sein, dass ein Einbruch jeden treffen kann. Doch wie soll man sich darauf vorbereiten? Wir geben Ihnen ein paar Tipps:

Sie werden Opfer eines Einbruchs in der Nacht, liegen im Bett und bemerken Geräusche in der Wohnung oder dem Haus. Wenn sich Ihre Familie ebenfalls in den Betten befindet, sollten Sie sofort die Polizei anrufen und den Einbruch melden, zudem sollten Sie das Gespräch nicht aufhängen, damit die Polizei mithören kann. Danach sollten Sie Ihre Angehörigen und sich in ein Zimmer einschließen und sich lautstark bemerkbar machen. Zusätzlich sollten Sie das Licht einschalten, raten Experten von der Polizei. Einbrecher sind in der Regel nicht gewalttätig, meistens werden sie umgehend versuchen, die Wohnung oder das Haus zu verlassen, um unerkannt zu fliehen.

Gehen Sie nicht auf Konfrontation mit dem Einbrecher

Damit der Einbrecher die Wohnräume so schnell wie möglich verlassen kann, sollten Sie sich ihm nicht in den Weg stellen. Lassen Sie ihm Freiraum, damit der Weg nach draußen möglich ist. Beachten Sie, dass sich ein in die Enge getriebener Täter auch in einen gefährlichen Gegner wandeln kann, da er sein Einbruchwerkzeug als Waffe benutzen könnte. Selbst als geübter Kampfsportler sollten Sie die Konfrontation meiden, da sich ein Mensch nicht, wie bei einem Wettkampf, nach einstudierten Bewegungsmustern bewegt.

Wie man sich in der Einbruchssituation verhält, hat die Polizei-Gewerkschaft für zwei Szenarien zusammengefasst:

Einbruch, während Sie zuhause sind:

  • Rufen Sie umgehend 110 an.
  • Machen Sie Licht und Lärm.
  • Verhalten Sie sich dem Täter gegenüber defensiv,um ihn nicht zu reizen.
  • Versperren Sie dem Täter nie den Fluchtweg.

Sie kommen nach Hause und bemerken Einbruchsspuren oder den Einbrecher:

  • Rufen Sie 110 an, melden Sie den Einbruch und legen Sie nicht auf.
  • Machen Sie sich bemerkbar durch Klingeln an der Wohnungstür und durch Licht anschalten im Flur.
  • Verlassen Sie danach Ihre Wohnräume umgehend, um nicht dem Täter zu begegnen und eventuell Einbruchsspuren zu verwischen.
  • Geben Sie dem Täter die Möglichkeit zur Flucht und verhalten Sie sich defensiv.
    Stellen Sie sich dem Einbrecher nicht in den Fluchtweg, um einen Angriff auszuschließen.
  • Wenn es möglich ist, sollten Sie sich Sie sich auf die Person/en konzentrieren, merken Sie sich Aussehen, Bewegungsabläufe, Größe, Fluchtrichtung, Fahrzeug.

Besteht für den Vermieter die Pflicht zum Einbruchsschutz?

Aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der Einbrüche stetig steigt und man daraufhin angeregt wird, über einen effektiven Einbruchschutz nachzudenken, fragen sich Mieter, ob der Vermieter Zuzahlungen leisten muss. Dazu sei zu sagen, dass der Vermieter grundsätzlich keine Zuzahlungen leisten muss und auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet wird. Ist ein Mietvertrag unterschrieben und man hat keine Klauseln zum Einbruchschutz vereinbart, etwa das Nachrüsten von Tür- und Fenstergriffen mit Schloss, besteht dazu auch keine Verpflichtung für den Vermieter.

Laut dem Mietschutzverein Frankfurt am Main e.V. sind jedoch Sicherheitsmaßnahmen nachrüstbar, sofern sie nicht die Bausubstanz eingreifen. Zudem müssen diese Maßnahmen auf Verlangen des Vermieters bei Auszug zurück zu rüsten sein. Diese Maßnahmen sind beispielsweise in FFM:

  • Einbau eines technisch besseren Schlosses
  • Austausch von abschließbaren Fenster-, Terrassen- und Balkontürgriffen
  • Einbau eines größeren und stabileren Schließblechs
  • Anbringung eines Querriegels, der durch ein Extra-Schloss betätigt wird
  • Einbaus eines Türspions (der Vermieter darf dieses nicht ablehnen)
  • Etc.

Wer sich vor Einbrüchen schützen möchte, kann mit dem Vermieter auch Umbaumaßnahmen zusammen abstimmen, die der Vermieter dann zahlt. Hierbei sollten Sie jedoch wissen, dass diese Kosten dann auf den Mietpreis anteilig aufgeschlagen werden dürfen.

Kostenlose Präventionsmöglichkeiten:

Schauen Sie sich rund um Ihr Gebäude um, wie die Sicherheitslage ist. Stehen Mülltonnen direkt unter Fenstern, stehen unbenutzte Leitern herum oder gibt es sonstige Materialien, welche Einbrechern das Einsteigen erleichtert? Ist Licht oder ein Bewegungsmelder an uneinsehbaren Stellen angebracht?

Schließen Sie selbst bei kurzem Verlassen der Wohnung oder des Hauses die Fenster und Balkon- oder Terrassentüren. Beachten Sie, dass gekippte Fenster nicht als geschlossen gelten.
Vereinbaren Sie mit Nachbarn, dass während eines Urlaubs auf die jeweiligen Wohnungen geachtet werden. Nutzen Sie Zeitschaltuhren, um eine belebte Wohnung vorzutäuschen. Lassen Sie Ihren Briefkasten regelmäßig leeren und – wichtig im Internetzeitalter – kündigen Sie Ihren Urlaub nicht auf den sozialen Medien an.

Fazit für ein sicheres Haus und die sichere Wohnung

Gegen die steigenden Einbruchszahlen kann man nichts tun, aber man kann sich selber und sein Haus beziehungsweise die Wohnung besser absichern. Kommt es zu einem Einbruch, sollten Sie eine leistungsfähige Hausratversicherung haben, bei der man unbedingt auf einen umfassenden Versicherungsschutz und eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten sollte. Beachten Sie die empfohlenen Verhaltensweisen, erhalten Sie nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern sichern sich und Ihre Familie vor möglichen Übergriffen des Einbrechers ab.

Wichtig sind zudem Vorkehrungen, die die Sicherheit von Haus und Wohnung verbessern. Hier gibt es zum Beispiel den zusätzlich sichernden Querriegel an der Haustür, der es enorm erschwert, eine Tür auch bei aufgebrochenem Schloss zu öffnen. Für eine optimale Wirkung sollte der entsprechende Schließkasten sicher im Mauerwerk verankert sein. Eine weitere Möglichkeit ist auch das Anbringen von Beleuchtungen und Bewegungsmeldern, die dafür sorgen, dass Einbrecher erst gar keine Chance haben, im Dunkeln unerkannt einzusteigen. Halten Sie längere Abwesenheit geheim. Nutzen Sie Zeitschaltuhren für Licht und/oder Rollladen, beauftragen Sie Bekannte zum Öffnen und Schließen der Rollladen und vermeiden Sie überfüllte Briefkästen, die auch eine Abwesenheit vermuten lassen.

Hat Dir der Artikel gefallen, war er hilfreich und interessant? Dann nimm Dir kurz Zeit und hinterlasse uns doch eine Nachricht, wir freuen uns darauf.


„Mit Whatsapp teilen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert