Riester-Rente auch für Minijobber

Die Zahl der Minijobs bzw. Jobs auf 400 Euro Basis hat sich seit 2002 fast verdoppelt. Die Arbeitnehmer bekommen ihr Gehalt Netto ausgezahlt, die Sozialversicherungsangaben werden pauschal vom Arbeitgeber übernommen. Personen die einen 400 Euro Job abgeschlossen haben, können nach verbreiteter Meinung keine Riester-Rente abschließen. Aber: Verzichten sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich auf die Sozialversicherungsfreiheit zahlen Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche (bei 400 Euro rund 20 Euro) und haben somit Anspruch auf die vollen Leistungen der Sozialversicherung, können also auch eine Informationen zur privaten Altersvorsorge abschließen.

Dies kann sich vor allem bei Ehepartnern bezahlt machen, um bei einer gemeinsamen Steuererklärung den Sonderkostenfreibetrag auszunutzen. So kann der Sonderkostenabzug der weniger verdienenden Person zusätzliche Steuerersparnis bringen. Nach der Aufstockung dieses Sozialversicherungsbeitrages steigen die Ansprüche an die Rentenversicherung um 30%, ein weiterer Vorteil. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses dauert und nicht widerrufen werden kann. Daher ist dies ein Schritt, der gut überlegt werden will.

Vor dem Abschluss einer Riester-Rente sollten Sie sich gründlich informieren und auch eine kompetente Beratung hinzuziehen. Auf Seiten im Internet finden sie viele nützliche Hinweise und Tipps zum Thema Riester-Rente und die Möglichkeit zum kostenlosen Versicherungsvergleich Riester-Rente. Nutzen Sie den kostenlosen Service von unabhängigen Versicherungsmaklern.

Hier geht’s zum »Informationen zur privaten Altersvorsorge